Kreis Mettmann Schablone hilft Sehbehinderten beim Wählen

Kreis Mettmann · Sehbehinderte ertasten auf dem Wahlzettel die Position, wo sie ihre Kreuzchen setzen wollen.

 Tamara Ströter mit Wahlzettel für Blinde zur Bundestagswahl.

Tamara Ströter mit Wahlzettel für Blinde zur Bundestagswahl.

Foto: Achim Blazy

Wer gehbehindert ist oder an einen Rollstuhl gebunden und trotzdem ein Wahllokal aufsuchen möchte, ist darauf angewiesen, barrierefrei zur Wahlkabine kommen zu können. Das ist oft nicht möglich, da die Wahllokale auch in älteren Gebäuden untergebracht sind. Dennoch haben Rollstuhlfahrer die Möglichkeit, ein Wahllokal aufzusuchen.

Dazu sollten sie sich bei ihrer Kommune nachfragen, welche Wahllokale barrierefrei sind. "Da muss man sich in seiner Kommune aktiv erkundigen", rät Tamara Ströter, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins für den Kreis Mettmann. 41.282 schwerbehinderte Menschen lebten laut IT NRW, dem statistischen Landesamt, Ende 2015 im Kreisgebiet. Für blinde- und sehbehinderte Menschen - das waren Ende 2015 1874 - ist der Gang zur Wahlurne eine kleine Herausforderung. Denn sie sind auf eine Schablone angewiesen, mit deren Hilfe sie ihr Kreuz an der richtigen Stelle machen können.

Die Blinden- und Sehbehindertenvereine verteilen hierfür Wahlhilfe-Sets. "Am Wahlzettel ist die rechte Ecke abgeschnitten", erzählt Tamara Ströter. So kann der Wähler erkennen, wie er den Wahlzettel in die Schablone einlegen kann. Die Schablone hat die Form einer Mappe und ist mit Blindenschrift versehen.

"Außerdem liegt eine CD dabei", sagt Ströter. Darauf sind die Kandidaten der jeweiligen Wahlkreise gespeichert. "So kann man sich anhören, wer für den Wahlkreis zur Wahl steht." Ohne diese CD ist eine Stimmabgabe kaum möglich. "Spontan im Wahllokal geht es nicht", betont Ströter. "Man muss vorher die CD gehört haben."

"Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen", rät Dieter Sarreither , Präsident des Statistischen Bundesamtes und seit 2015 Bundeswahlleiter.

"Die Schrift drückt sich durch und auf der Schablone ist zu sehen, wo das Kreuz gemacht wurde", ergänzt die Vorsitzende des Kreis Mettmanner Blindenvereins, die selbst die Briefwahl bevorzugt. "Da habe ich keine Hektik."

Die Wahlhilfe-Sets werden vom "Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband" hergestellt, vom Bund finanziert und von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW kostenlos weitergegeben. "Unsere Mitglieder bekommen sie zugeschickt", sagt Ströter. "Nichtmitglieder können sie gerne anfordern." Wenn es ein blinder oder sehbehinderter Mensch nun nicht mehr schafft, an eine Schablone heranzukommen, kann er im Wahllokal auch einen der Wahlhelfer ansprechen.

"Die dürfen mit in die Kabine und helfen", weiß Tamara Ströter, "und sie sind natürlich zum Schweigen verpflichtet."

Es muss also niemand auf sein Wahlrecht verzichten.

Ein Wahlset kann angefordert werden über die bundesweite Hotline (Telefon 01805 666456) oder bei Tamara Ströter vom Blinden- und Sehbehindertenverein für den Kreis Mettmann unter Telefon 02051 605898.

(RP)
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