Bonn Artist durchbohrt Auge mit Jonglierstab — Bewährungsstrafe

Bonn · Ein Artist, der einem jungen Mann mit seinem Jonglierstab das Auge durchbohrt hat, ist zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht entschied am Dienstag in zweiter Instanz, dass sich der 28-jährige Artist der schweren Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Der Angeklagte hatte im Mai 2013 auf der Bonner Hofgartenwiese mit 50 Zentimeter langen und fingerdicken Jonglierstäben geübt, als er von einem Fußball getroffen wurde. Daraufhin zielte er mit einem seiner Stäbe gegen den Schützen. Der Stab durchbohrte dessen rechtes Auge.
Der damals 19-Jährige wurde operiert, dennoch konnte das Augenlicht nicht wieder hergestellt werden.

Das Bonner Amtsgericht hatte den Artisten 2014 ihn in erster Instanz wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. In dem neuen Urteil heißt es jedoch, der 28-Jährige sei damals zwar psychisch krank gewesen, aber seine Unrechtseinsicht sei nicht aufgehoben gewesen. Immerhin hatte er nach dem Schrei des getroffenen Schülers ("Mein Auge, mein Auge, ich bin blind") den Notarzt gerufen.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte dem Schüler, der nach einjähriger Pause mittlerweile das Abitur gemacht hat, drei Jahre lang monatlich mindestens 100 Euro zahlen. Für den jungen Mann ist die schwere Verletzung des rechten Auges besonders tragisch, weil er mit seinem linken Auge seit Geburt nur eingeschränkt sehen kann.

Den Angeklagten erwartet noch zivilrechtlich eine Schmerzensgeldklage in Höhe von 250 000 Euro.

(dpa)
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