Geldstrafe gegen TV-Koch Dirk Hoffmann verhängt

Durch einen Trick hatte Fernsehkoch Dirk Hoffmann (51) im September 2010 die Zwangsräumung des Altstadt-Lokals "Benders Marie" und des zugehörigen Hotels an der Andreasstraße in letzter Minute stoppen können. Doch dieser illegale Winkelzug kommt ihn nun teuer zu stehen. Wegen Vereitelung der Zwangsräumung hat das Amtsgericht den TV-Koch, der mit wunderlichen Rezepten in einer Koch-Show bei Privatsender Pro7 bekannt wurde, gestern zu 2000 Euro Strafe verurteilt.

Der Mann, der mit originellen Rezepten (wie Sauerkraut-Spaghetti) auf sich aufmerksam machte, schlüpfte gestern als Angeklagter in die Rolle des Opfers. 16 Jahre lang habe er mit seinem Partner (64) das Lokal "Benders Marie" betrieben - und dann, knapp vor der geschäftlich lukrativen Wintersaison ("Im Sommer haben wir mit dem Muschellokal nie Geld verdient!"), plötzlich wegen Mietrückständen die fristlose Kündigung für Lokal und Hotel erhalten. "Wir haben das mit Herz und Seele betrieben – und plötzlich hat man versucht, unser werthaltiges Inventar und die Computer zu pfänden!" Um das zu verhindern, haben er und sein gestern mit angeklagter Partner nach Beratung eines Anwalts am Räumungstag einen Vertrag gezückt. Demnach hätten sie Lokal und Hotel angeblich an die 53-jährige Schwester von Hoffmann untervermietet. Den Gerichtsvollzieher konnten sie damals ausbremsen, auch die Vermieter und die Brauereivertreter mussten mit dem Mietnachfolger für beide Lokalitäten wieder abrücken. Dabei war der Übertragungstrick auf die Hoffmann-Schwester ein illegaler Kniff, so die Anklage. "Wir haben da Mist gebaut", gestand TV-Koch Hoffmann: "Wir haben uns rechtlich beraten lassen, uns war nicht klar, was daraus resultiert – und jetzt sitzen wir hier!" Wegen der Restschulden von 60 000 Euro habe sein Partner längst private Insolvenz angemeldet. Und seufzend ergänzte TV-Koch Hoffmann: "Ich werde jetzt auch Privat-Insolvenz anmelden müssen."

Der Koch, der für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse sogar per Haftbefehl gesucht wurde, sein Partner und die Hoffmann-Schwester als Helferin hatten laut Urteil mit dem Winkelzug "vorsätzlich der Zwangsvollstreckung ausweichen wollen" – und wurden bestraft. Der Koch muss 2000 Euro Strafe zahlen. Sein Partner kam mit 500 Euro davon, die Schwester mit 900 Euro.

(RP)
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