Düsseldorf AfD scheitert mit Anfechtung der Landtagswahl

Düsseldorf · Der Wahlprüfungsausschuss des Landtags hat die Forderung der AfD nach einer Neuauszählung aller 8,5 Millionen Zweitstimmen als unbegründet zurückgewiesen. Die Partei hatte eine Neuauszählung beantragt, weil sie sich "massiv um Stimmen betrogen" sah. Nach der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses muss nun der nordrhein-westfälische Landtag entscheiden.

Zuvor hatte sich bereits der Landeswahlleiter dafür ausgesprochen, den Einspruch abzulehnen. Er sei nicht ausreichend fundiert und genüge im Übrigen den rechtlichen Anforderungen nicht. Außerdem seien die im Rahmen der Vorprüfung durch die Kreiswahlleiter festgestellten Rechen- und Eintragungsfehler "ausnahmslos korrigiert" worden. Es fehle an der Darlegung konkreter, nicht korrigierter Fehler bei der Stimmauszählung.

Die statistische Hochrechnung der AfD, mit der die Partei flächendeckend Fehler bei der Auszählung der Zweitstimmen belegen wollte, wies auch eine Expertin der NRW-Statistikstelle IT.NRW als "methodisch mehr als unzureichend" zurück. Die AfD erwäge nun, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen, sagte der AfD-Abgeordnete Roger Beckamp, der die Partei im Wahlprüfungsausschuss vertrat.

Die AfD war mit 16 Abgeordneten in das Parlament eingezogen. Der Landeswahlausschuss hatte zwar Ungenauigkeiten bei der Auszählung festgestellt und das Zweitstimmen-Ergebnis der AfD um 2204 auf insgesamt 626.756 Stimmen nach oben korrigiert. Es blieb aber bei dem Wahlergebnis von 7,4 Prozent.

Auch die übrigen Einsprüche sind zurückgewiesen. So war es auf der FDP-Landesliste zu einer Verwechslung zweier Plätze gekommen.

(jra)
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