Europäischer Gerichtshof Fluggäste werden besser entschädigt

Luxemburg (RPO). Gute Nachrichten für Fluggäste: Passagiere haben auch dann Recht auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund technischer Probleme gestrichen wird. Ausnahmen könne es nur bei besonderen Gründen wie etwa Sabotage geben, urteilten der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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Foto: AP

Nach Angaben von Verbraucherschützern begründen die Fluggesellschaften ihre Ausfälle fast immer mit technischen Schwierigkeiten. Wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird, können die Passagiere nach einer EU-Verordnung von 2004 wählen, ob sie einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen.

Zusätzlich müssen die Fluggesellschaften eine sogenannte Ausgleichsleistung von 200 bis 600 Euro je nach Entfernung bezahlen. Dieses Recht der Verbraucher auf Entschädigung entfällt aber, sofern die Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht. Seit Jahren war nun streitig, ob technische Probleme als "außergewöhnlich" gelten.

In dem nun entschiedenen Fall wollte eine Familie aus Österreich von Wien über Rom ins süditalienische Brindisi fliegen. Erst fünf Minuten vor dem geplanten Abflug in Wien am frühen Morgen informierte Alitalia über den Ausfall des Fluges. Nach einer Umbuchung erreichte die Familie Brindisi am Nachmittag mit fast vierstündiger Verspätung. Die geforderte Entschädigung von 250 Euro verweigerte Alitalia unter Hinweis auf technische Probleme; erst am Vorabend sei an der Maschine ein schwerer Turbinenschaden festgestellt worden.

In seinem Grundsatzurteil ließ der EuGH dieses Argument nicht gelten. Angesichts der hohen Komplexität von Flugzeugen seien technische Probleme für die Fluggesellschaften nicht außergewöhnlich, sondern Alltag, befanden die Luxemburger Richter. Auch die ohnehin gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Wartung des Flugzeugs könne die Unternehmen nicht von ihrer Entschädigungspflicht befreien. Anderes gelte nur dann, wenn die Probleme im Einzelfall besondere Gründe haben, etwa Sabotage oder ein kurzfristiger Rückruf des Herstellers.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Düsseldorf hat der EuGH mit seinem Urteil daher "eine praktisch sehr bedeutsame Frage" verbraucherfreundlich geklärt. Fast immer würden Ausfälle von den Fluggesellschaften mit technischen Problemen begründet, sagte Reiserechtlerin Beate Wagner.

(AFP)
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