Preise ganz genau vergleichen Reise-Schnäppchen genau prüfen

Mainz (RPO). Früh buchen oder besser noch warten? Diese Frage stellt sich jedes Jahr wieder bei der Urlaubsplanung. Viele Reiseveranstalter locken mit Frühbucher-Rabatten und versprechen sich davon Planungssicherheit. Doch eine schnelle Entscheidung lohnt nicht immer.

Früh buchen oder Last Minute?
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Foto: AP

"Man sollte die Angebote schon sehr genau prüfen und mit denen anderer Veranstalter vergleichen", sagt sagt Carmen Gahming, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn eine Reise kann totz Frühbucher-Rabatt teurer sein als eine vergleichbare zum Normalpreis beim Konkurrenten. Und nicht immer ist der Preis bei einer späteren Buchung wirlich viel höher.

Das Vergleichen sei jedoch nicht so einfach, weiß Gahming. Denn die Rabatte der einzelnen Veranstalter sind sehr unterschiedlich. Es gibt nicht nur prozentuale Nachlässe, sondern auch Rabatte zum Beispiel in Form einer bestimmten Summe, eines Kinderfestpreises oder einer Inklusivleistung wie Mietwagen oder Ausflügen. Da muss man ordentlich rechnen oder sich fragen, ob einem die zusätzlichen Leistungen wirklich einen Mehrwert bringen: "Wer sich eigentlich nur am Strand erholen möchte, kann mit einem Mietwagen nicht viel anfangen." Für Familien dagegen sind niedrigere Kinderfestpreise besonders attraktiv.

Eine Alternative wäre die sehr kurzfristige Buchung. Von Last-Minute-Angeboten versprechen sich viele kräftige Preisnachlässe. Man kann tatsächlich richtige Schnäppchen machen, muss dafür aber hinsichtlich der Reisezeit und des Reiseziels ziemlich flexibel sein. Wer seinen Urlaub also zu einer bestimmten Zeit in seinem Lieblingshotel verbringen möchte, sollte besser nicht zu lange warten. Das gilt besonders für die Hauptsaison. Aber auch bei Last-Minute-Angeboten sollte man auf das Vergleichen nicht verzichten, mahnt die Expertin. Nicht immer ist die Reise wirklich billiger, manchmal handelt es sich nur um eine abgespeckte Variante des normalen Angebots.

Doch die Entscheidung, ob man nun früh oder spät bucht, ist seit dem 1. November 2008 noch etwas schwieriger geworden. Denn seitdem dürfen deutsche Reiseveranstalter nicht nur Kerosinzuschläge erheben, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Katalogpreise nachträglich erhöhen. "Wenn vom Veranstalter zum Beispiel Hotel- oder Flugkontingente nachgekauft werden, kann dieser den Preis neu kalkulieren", erklärt Gahming die neue Regelung. Auch bei Schwankung des Wechselkurses darf der Preis entsprechend angepasst werden. Wer dann die im Katalog ausgesuchte Reise buchen möchte, kann in solchen Fällen im Reisebüro eine Überraschung in Form eines höheren Reisepreises erleben. Hat man bereits fest gebucht, ist man allerdings vor solchen Preiserhöhungen sicher.

Bei den derzeit aktuellen Katalogen sollte die neue Regelung jedoch noch nicht greifen, sagt die Expertin: "Auf den Vorbehalt der Preisänderung muss im Katalog ausdrücklich hingewiesen werden." Das passiert in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in den nächsten Katalogen mit Sicherheit entsprechend geändert werden. Man sollte also unbedingt einen Blick hineinwerfen. Wichtig wird dann: Der höhere Preis muss dem Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Buchung genannt werden und nicht erst in der schriftlichen Reisebestätigung.

(DDP)
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