"Höhere Gewalt" Kein Schadenersatz für gestrandete Thailand-Urlauber

Hannover/Wiesbaden (RPO). Urlauber, die in Bangkokg gestrandet sind, können nicht unbedingt mit Schaddenersatz für zusätzliche Hotel- und Verpflegungskosten rechnen.

Chaos am Flughafen in Bangkok
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"Da ist für Pauschalurlauber generell eher wenig drin, weil es sich um höhere Gewalt handelte", sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover am Montag. Ein Schadensersatz für mögliche Extrakosten für Hotel und Verpflegung während der Wartezeit lasse sich daher nicht geltend machen. Hier seien Pauschalreisende vielmehr auf die Kulanz der Veranstalter angewiesen.

Veranstalter hätten in Fällen wie in Bangkok das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, sagte der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden. Urlauber erhielten dann ihr Geld zurück - allerdings nur für die noch ausstehenden Leistungen.

Wer also nach seinem Ferienaufenthalt in Thailand auf der Rückreise auf dem Flughafen gestrandet ist, bekommt nur den Rückflug erstattet, sofern dieser nicht mehr vom Veranstalter durchgeführt werden kann. Dann bleiben Urlauber aber auf den Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Wartezeit und den neu organisierten Rückflug sitzen.

Wurde der Vertrag dagegen nicht vom Veranstalter gekündigt, sondern weiter erfüllt, lasse sich der verschobene Rückflug als Mangel reklamieren. "Dann steht einem ein Preisnachlass in Höhe von einem Tagessatz des Reisepreises zu", erklärte Degott. Wer mehrere Tage auf dem Flughafen festsaß, kann entsprechend mehrere Tagessätze einfordern. Die Ansprüche müssen Urlauber innerhalb eines Monats nach geplantem Urlaubsende geltend machen.

Wegen der Blockaden von Regierungsgegnern sitzen in Thailand inzwischen mehr als 200.000 Touristen und Geschäftsleute fest. Die Regierung arbeitet mit Hochdruck daran, Ausländer in den nächsten Tagen unter anderem über Militärstützpunkte auszufliegen.

(tmn)
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