Neuregelungen für Selbstständige Wie man geringwertige Wirtschaftsgüter abschreibt

Berlin (dapd). Nach einer Vielzahl von Neuregelungen gibt es jetzt nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (AZ: IV C 6-S 2180/09/10001) Klarheit, wie Selbstständige sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von unter 1000 Euro absetzen.

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Darauf weist das Fachportal steuerrat24.de hin. Bei Anschaffungen mit einem Wert von 150 Euro gilt seit dem 1.1.2010: Die Kosten können sofort abgesetzt oder im Rahmen der Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Anschaffungen mit einem Wert von 151 bis 410 Euro haben Steuerzahler seit 1.1.2010 drei Möglichkeiten: Entweder werden die Kosten sofort abgesetzt, der Steuerzahler schreibt sie wie andere Wirtschaftsgüter auch über die voraussichtliche Nutzungsdauer ab oder er erfasst alle Anschaffungen eines Jahres in einem sogenannten Sammelposten und schreibt sie über 5 Jahre ab.

Egal, wie er sich entscheidet: Die Wahl gilt dann für alle Wirtschaftsgüter eines Jahres ? beim Sammelposten sogar für alle Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro Wert. Alternativ kann bei Anschaffungen mit einem Wert von 410 bis 1000 Euro die Abschreibung der Gegenstände über die Nutzungsdauer gewählt werden.

(DDP/rm)
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