Urteil Klage auf Erbunwürdigkeit führt nicht zu Erbaussetzung

Rostock · Bei einer Klage auf Erbunwürdigkeit kann die Feststellung der Erbfolge ausgesetzt werden. Das ist unter Umständen notwendig, damit nicht zwischenzeitlich die Miterben ihr Erbe bereits antreten.

Neun Fragen zum Thema Vererben
Infos

Neun Fragen zum Thema Vererben

Infos
Foto: picstyle

Voraussetzung ist aber, dass die Klage Erfolg verspricht. Die pauschale Behauptung, die Geschwister seien am Tod der Erblasserin schuld, reicht dafür nicht aus, entschied das Oberlandesgericht Rostock (Az.: 3 W 58/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall wurden die drei Kinder nach dem Tod des letzten Elternteils Erben zu gleichen Teilen. Eines der Kinder trat dem Erbscheinsantrag mit der Behauptung entgegen, dass die beiden Geschwister am Tod der Eltern schuld seien. Das Nachlassgericht stellte fest, dass die drei Kinder zu gleichen Teilen erben sollten. Die testamentarische Erbfolge entsprach dabei der gesetzlichen. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Zwar könne das Erbfeststellungsverfahren bei einer Erbunwürdigkeitsklage ausgesetzt werden, entscheidend seien aber die Erfolgsaussichten der Klage. In diesem Fall sei die Klage wenig vielversprechend. Der pauschale Hinweis, die Geschwister seien am Tod der Erblasserin schuld, reiche nicht aus.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort