Urteil Testamentsfälschung kann teuer werden

München · Wer behauptet, dass ein Testament gefälscht ist, sollte sich seiner Sache sicher sein. Der Grund: Stellt sich heraus, dass die Behauptung falsch war, muss er die Kosten für ein Gutachten tragen.

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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Das entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 31 Wx 68/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin ihr Testament handschriftlich aufgesetzt und es in amtliche Verwahrung gegeben. In dem Dokument wurde eine Alleinerbin benannt. Nach dem Tod der Frau wollte auch die Nichte erben und behauptete, das Testament sei gefälscht. Der Schriftsachverständige kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das Testament mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Erblasserin stamme. Das Gericht stellte den Erbschein aus.

Die Kosten für den Gutachter sollte allerdings die Alleinerbin tragen. Ihre Klage dagegen hatte Erfolg: Den Gutachter müsse derjenige bezahlen, der die unrichtige Behauptung in einem Erbscheinverfahren aufgestellt habe.

(dpa/anch)
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