Zähne Wann eine Wurzelbehandlung unvermeidlich ist

Berlin · Vor kaum einer anderen Behandlung graut es Patienten beim Zahnarzt mehr als vor einer an der Zahnwurzel. Wurzelbehandlungen sind jedoch oft die letzte Option, um einen Zahn zu retten und teuren Zahnersatz zu umgehen.

Zähne: Wann eine Wurzlebehandlung unvermeidlich ist
Foto: Kruggel

Die Umfrage ist zwar schon etwas älter. Ihre Aussage dürfte aber noch heute gelten: In einer Umfrage der DEVK-Versicherung gaben 2009 zwei Drittel der 1000 Befragten an, dass sie beim Gang zum Zahnarzt nichts mehr fürchten als eine Behandlung an der Wurzel. Und zwar deutlich vor dem Zahnziehen und Bohren. Dabei ist eine Wurzelbehandlung oft die letzte Möglichkeit vor dem Ziehen - und damit auch die letzte Option vor einem gegebenenfalls teuren Zahnersatz. "Einen Zahn erhalten hat immer Priorität", betont Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Bei Beschwerden sollten Zahnärzte eine Wurzelbehandlung grundsätzlich als mögliche Maßnahme überprüfen, rät er. Der Zahn könne dadurch meist gerettet werden.

Wurzelbehandlungen werden bei einer Erkrankung der Pulpa notwendig. So nennen Zahnärzte die Blut- und Lymphgefäße und den Nerv im Inneren eines Zahnes. Oft ist die Pulpa, etwa durch Karies, entzündet oder abgestorben, erklärt Gregor Bornes von der Unabhängigen Patientenberatung. "Indiz für eine Entzündung sind Schmerzen, manchmal auch die dicke Wange." Ebenso kann ein beschädigter Nerv in der Pulpa Beschwerden machen, verursacht etwa durch Hitze beim Abschleifen eines Zahnes.

In so einem Fall steht zunächst eine Schmerzbehandlung an. "Der Zahnarzt eröffnet die Pulpa, reinigt den Herd der Entzündung und behandelt ihn medikamentös", sagt Bornes. Teilt der Arzt mit, dass der Zahn nicht auf Kassenbasis zu erhalten sei, rät Bornes zur Zweitmeinung. "Ein anderer Zahnarzt macht die Behandlung unter Umständen noch als Sachleistung der Kasse."

Christian Gernhardt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie, sagt: "Wurzelkanalbehandlungen sind oft die letzte Möglichkeit vor dem Entfernen des Zahnes." Es gilt dabei: Je eher behandelt wird, desto besser. Denn im schlimmsten Fall entwickelt sich die Schädigung der Pulpa zu einer chronischen Entzündung, die auch die Kieferknochen befällt.

Bei einer Wurzelkanalbehandlung bohrt der Zahnarzt von oben ein Loch in den Zahn, um an das Innenleben zu kommen. Dort sucht er anschließend die Hauptkanäle der einzelnen Wurzel. "Mit feinen Nadeln und Feilen erschließt er diese, entfernt das entzündete Gewebe und desinfiziert den Kanal mit Spülflüssigkeiten", erläutert Gernhardt. Mit einer Wurzelkanalfüllung werden die Wurzelkanäle dicht versiegelt. Anschließend wird der Zugang verschlossen. Eine Krone sorgt sodann für den ästhetischen Abschluss.

Hat die erste Behandlung noch keinen Erfolg gebracht, etwa weil die Entzündung wiederkehrt, kann eine zweite Behandlung sinnvoll sein. Diese kann zum Beispiel nötig werden, wenn nicht alle Wurzelkanäle aufbereitet wurden. "Anatomische Besonderheiten können immer vorkommen", erklärt Gernhardt. Ein weiterer Ansatz könnte sein, dass ein Kanal nicht auf der gesamte Länge behandelt wurde. Das sei auf dem Röntgenbild genau erkennbar.

Sieht der Arzt bei wiederkehrenden Problemen keine weitere Behandlungsmöglichkeit, sei das Abschneiden der Wurzelspitze - die Wurzelspitzenresektion - "der allerletzte Weg". Diese bekämpfe aber nicht die ursächliche Entzündung. Hilft auch diese Maßnahme nicht, ist der Zahn oft nicht zu retten.

Grundsätzlich müssen sich Zahnärzte bei Behandlungen an den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen orientieren. Während es für Vorderzähne, die meist gut erreichbar sind und häufig nur einen einzigen geraden Wurzelkanal haben, kaum Einschränkungen gibt, sind die Kassen bei Backenzähnen streng. "Diese haben meist mehrere Wurzeln und darin nicht selten mehrere Kanäle, die auch stark abgeknickt sein können", erläutert Oesterreich. Entsprechend schwieriger ist die Behandlung. Wird durch die Rettung des Zahnes aber eine Zahnreihe oder vorhandener Zahnersatz erhalten, fließt das in die Beurteilung mit ein. Dann zahlen Kassen auch für diese Behandlungen.

Ansonsten bleibt dem Patienten die Option, seine Wurzelbehandlung privat zu tragen. Dabei stellt der Zahnarzt nach einer Beratung einen Kostenvoranschlag nach der privaten zahnärztlichen Gebührenordnung aus, erklärt Bornes. Danach gibt er Bedenkzeit, damit der Patient abwägen kann. Das sollte dieser auch, aus gutem Grund: "Er muss auch dann zahlen, wenn die Behandlung nicht gelingt", betont Bornes. Vorbeugend kann eine Zahnzusatzversicherung lohnen, denn einige Policen übernehmen auch Wurzelbehandlungen.

Und die Angst? "Unter örtlicher Betäubung sind Wurzelbehandlungen in der Regel schmerzfrei", beruhigt Oesterreich. Insofern sei die Angst davor nicht begründet. Zahnärzte hätten viele Möglichkeiten zur Betäubung, sagt Gernhardt. Eine Behandlung an der Wurzel müsse kein Horror sein.

Grundsätzlich kann oft der rechtzeitige Gang in die Praxis Schmerzen verringern. Dann helfen noch Bohrfüllungen, um den Nerv zu beruhigen und eine Entzündung zu verhindern. So bleibt einem die Wurzelbehandlung am Ende vielleicht sogar ganz erspart.

(DPA-TMN)
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