Urteil des Bundesgerichtshofs Schwarzarbeit wird bei Pfusch teuer

Karlsruhe · Pfusch von Schwarzarbeitern kommt private Bauherren künftig teuer zu stehen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Beseitigung von Baumängeln.

Urteil des Bundesgerichtshofs: Schwarzarbeit wird bei Pfusch teuer
Foto: dapd, Theo Heimann

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Bauherren bleiben damit nun auf den Kosten für die Behebung des Pfuschs sitzen. (Az: VII ZR 6/13)

Im aktuellen Fall sollte ein Schwarzarbeiter für 1800 Euro in bar und ohne Rechnung eine 170 Quadratmeter große Einfahrt eines Grundstücks so pflastern, dass sie mit LKW befahren werden kann. Weil er den Auftrag verpfuschte und die Beseitigung der Mängel verweigerte, klagte die Grundstücksbesitzerin auf Erstattung der Kosten für die Mängelbeseitigung durch ordentliche Handwerker in Höhe von rund 8000 Euro.

Der BGH wies diese Forderung nun mit Blick auf das seit 2004 geltende Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zurück. Demnach sind Verträge zu Schwarzarbeit verboten und damit auch nichtig. Die Auftraggeber könnten deshalb auch keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung wie vor der Gesetzesänderung geltend machen, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka.

Ob die betroffenen Auftraggeber nun zumindest einen Teil ihres Geldes über Regelungen zum sogenannten Bereicherungsausgleich zurückholen können, ließ der BGH offen. Die Frage müsse letztlich über die Instanzgerichte geklärt werden.

(AFP)
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