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Tipp- oder Rechtschreibfehler Schlampige Arbeitszeugnisse reklamieren

Berlin · Ein Arbeitszeugnis, das Tipp- oder Rechtschreibfehler enthält, sollten Arbeitnehmer nicht akzeptieren. "Ein schlampiges Zeugnis darf man gleich nach dem Erhalt reklamieren", sagt der Karriereberater Jürgen Hesse aus Berlin. Man könne etwa zum Vorgesetzten sagen: "Mir ist aufgefallen, dass sich da ein oder zwei Tippfehler eingeschlichen haben. Können wir das bitte korrigieren?"

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Foto: gms

Denn ein Arbeitszeugnis mit Fehlern mache einen schlechten Eindruck. "Letztendlich wirft das nicht nur auf die Firma, sondern auch auf den Bewerber ein schlechtes Licht", sagt Hesse, der mehrere Ratgeberbücher zum Thema Arbeitszeugnisse geschrieben hat. "Man fragt sich, warum der Bewerber sich so ein schlampiges Zeugnis andrehen lassen hat."

Es dränge sich auch der Eindruck auf, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden gewesen sei. Denn bei einem geschätzten Mitarbeiter hätte er sich vermutlich stärker um ein einwandfreies Zeugnis bemüht.

Allerdings sollten sich Mitarbeiter nicht wegen jeder Kleinigkeit beschweren. Fehle in einem Zeugnis von zwei Seiten lediglich ein einziges Komma, würde er nichts sagen, so Hesse. "Man muss die Kirche auch im Dorf lassen." Häuften sich aber die Rechtschreibfehler oder fehlten gleich mehrere Kommas, sei die Grenze überschritten: "Das darf nicht passieren und sollte man auch nicht akzeptieren", erläutert Hesse.

(tmn/sgo/rpo)
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