Drei Abmahnungen sind nicht erforderlich
Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass für eine Kündigung drei Abmahnungen nötig sind. Das ist jedoch nicht der Fall, sagt Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei Vermögensdelikten zum Beispiel können Arbeitgeber nur eine Abmahnung aussprechen - und bei einem zweiten Vorfall wegen der gleichen Sache dem Mitarbeiter schon fristlos kündigen.