Düsseldorf Abmahnung für Strompreis-Anhebungen

Düsseldorf · Verbraucherzentrale NRW geht Energieanbieter und Inkasso-Unternehmen vor.

Die Verbraucherzentrale geht gegen Energieanbieter und Inkasso-Unternehmen vor.

Verbraucherschützer gehen gegen versteckte Preiserhöhungen von Strom- und Gasanbietern vor. Drei Unternehmen habe man abgemahnt, sagte gestern der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Darunter seien zwei Discounter, die aggressiv mit Billigpreisen in den Vergleichsportalen werben und diese dann möglichst unbemerkt erhöhen. Wenn die abgemahnten Anbieter uneinsichtig blieben, werde man sie verklagen, kündigte die Verbraucherzentrale an und verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Gericht hatte bereits im Jahr 2016 die Preiserhöhung eines Energieanbieters für unwirksam erklärt.

In den monierten Schreiben an die Kunden werde der eigentliche Zweck, die Information über Preiserhöhungen, so geschickt versteckt, dass sie von vielen als Werbeschreiben wahrgenommen würden und ungelesen blieben. Auf diese Weise werde verhindert, dass die Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten.

Da sei im Betreff blumig von Energiemarktentwicklungen und Serviceinformationen die Rede. Oder es heiße: "Servicestark und zukunftssicher - Vertragsinformationen". Tatsächlich seien die Schreiben "Trojaner", die es in sich hätten: Die Preiserhöhung werde nur möglichst beiläufig erwähnt, kritisierte Schuldzinski.

In einem Fall sei die Erhöhung sogar im mehrseitigen Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt worden. So erführen viele Verbraucher erst mit der nächsten Rechnung, dass ihr Strom teurer geworden ist. Ein weiterer Trick sei es, nur die neuen Preise zu nennen und die Kunden so über die Höhe der Anpassung im Unklaren zu lassen. Eine Preiserhöhung müsse im Betreff klar angekündigt und in der Information der alte und der neue Preis gegenübergestellt werden, forderten die Verbraucherschützer. Einige Anbieter seien in dieser Hinsicht vorbildlich.

Mehr Transparenz fordern die Verbraucherschützer auch bei sogenannten In-App-Käufen. Kostenlose Spiele-Apps verführten die Konsumenten geschickt dazu, den Gratis-Sektor zu verlassen und nutzten die Ungeduld junger Nutzer aus. Anbieter von Online-Spielen sollten verpflichtet werden, Preislisten ihrer Zusatzangebote offenzulegen.

Bei den im vergangenen Jahr attackierten hohen Inkassokosten meldeten die Verbraucherschützer einen Erfolg: Der Online-Shop Zalando, das Telekommunikationsunternehmen 1&1 sowie der Energieversorger Vattenfall hätten ihre Inkassodienstleister inzwischen zu seriösem Geschäftsgebaren verpflichtet. Lediglich Pay-TV-Anbieter Sky habe angekündigt, am Verfahren festhalten zu wollen. Gegen Sky werde nun eine Klage vorbereitet.

(dpa)
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