Bezahlung muss angemessen sein

Auszubildende haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen eine angemessene Vergütung zahlt. Das berichtet die Zeitschrift "Position". Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Gibt es einen Tarifvertrag, gilt die darin festgelegte Ausbildungsvergütung als angemessen.

Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, kann er trotzdem nicht völlig frei entscheiden. Laut Rechtsprechung dürfen Firmen in der Regel nicht mehr als 20 Prozent nach unten von der tarifliche Regelung abweichen - sonst gilt die Ausbildungsvergütung als unangemessen. Außerdem muss die Vergütung im Laufe der Lehre jährlich ansteigen.

(tmn)
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