Extremtuning am Fahrzeug nicht gestattet Pflege und Veränderungen am Leasingwagen

Düsseldorf (rpo). Sie haben Ihr Wunschfahrzeug geleast. Aber eigentlich sieht es ein bisschen langweilig aus? Sie würden ihm gern ein wenig Individualität verpassen, wissen aber nicht, wie weit Sie gehen dürfen. Oder wer muss eigentlich für eventuelle Karosserieschäden aufkommen? Sie oder die Leasinggesellschaft?

Düsseldorf (rpo). Sie haben Ihr Wunschfahrzeug geleast. Aber eigentlich sieht es ein bisschen langweilig aus? Sie würden ihm gern ein wenig Individualität verpassen, wissen aber nicht, wie weit Sie gehen dürfen. Oder wer muss eigentlich für eventuelle Karosserieschäden aufkommen? Sie oder die Leasinggesellschaft?

Als Erstes sollten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Leasinggesellschaft lesen. Hier wird so manche Frage beantwortet.

Des Weiteren gilt zunächst der Grundsatz, dass am Fahrzeug keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die individuell besprochen werden können.

Vollkasko ist Pflicht

Was die Frage von etwaigen Karosserie- oder sonstigen Schäden betrifft, darum müssen Sie sich selber kümmern. Sie haben als Nutzer eines Leasingfahrzeugs die Pflicht, die vorgeschriebenen Inspektionen durchführen zu lassen. Außerdem müssen Sie für den Wagen eine Vollkaskoversicherung abschließen, die eventuelle Unfälle reguliert.

Wollen Sie optische oder bauliche Veränderungen an dem Fahrzeug vornehmen, so ist dies laut Sylvia Kardinal, Mitarbeiterin im Vertrieb der Autoleasing D GmbH (ALD), individuell zu besprechen. Wollen Sie beispielsweise an Ihrem Firmenfahrzeug Werbeschriftzüge anbringen, so ist dies kein Problem. Sie müssen die Aufschrift lediglich vor Fahrzeugrückgabe wieder entfernen. Gleiches gilt etwa für Freisprechanlagen: sind durch Bohren Löcher entstanden, müssen diese auch wieder entfernt werden.

Schwieriger wird es bei Tuningmaßnahmen. "Der Leasingkunde ist dafür verantwortlich, dass die Garantie des Fahrzeugs erhalten bleibt", so Sylvia Kardinal. Das bedeutet im Einzelnen, Sie können beispielsweise Alufelgen mit "normalen" Breitreifen aufziehen. Sie können das Fahrzeug aber nicht extrem tieferlegen und eine Bereifung wählen, die Kotflügelveränderungen erfordern würde. Gleiches gilt für den Motor: Chiptuning oder andere leistungssteigernde Maßnahmen, die auch Einfluss auf die Garantie haben könnten, sind nicht gestattet.

Pflegen Sie Ihr Fahrzeug

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs gilt: je besser der Zustand, desto geringer ist Ihre Zuzahlungspflicht. Dass sich bei einer Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten am Fahrzeug Gebrauchsspuren, also kleine Steinschlagschäden oder Kratzer durch die Fahrt in der Waschstrasse bilden, ist auch der Leasinggesellschaft klar. Diese Spuren sind durch die Leasingrate abgedeckt. Aber durch schlechte Pflege und starken Verschleiß verringert sich der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges. Kann man diese schlechte Pflege auf Sie als Kunden zurückführen, müssen Sie auch Nachzahlungen an die Leasinggesellschaft leisten. Ebenso ist es bei schweren Karosserieschäden oder Beschädigungen im Innenraum, beispielsweise an der Polsterung: Geben Sie ein Fahrzeug mit derlei Mängeln zurück, wird man Nachzahlungsforderungen an Sie stellen, bestätigt Wolfgang Eck, Pressesprecher der Deutsche Leasing AG. Es empfiehlt sich also, solche Mängel vor der Fahrzeugrückgabe beseitigen zu lassen, dann haben Sie zumindest die Gelegenheit zum Preisvergleich.

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