Polizei scheitert vor Oberverwaltungsgericht Streckenradar bei Hannover bleibt vorerst offline

Lüneburg · Vorerst kommt das bundesweit erste Streckenradar auf einer Autobahn nicht zum Zuge. Denn die niedersächsische Polizei ist mit einer Beschwerde gegen den vorläufigen gerichtlichen Stopp gescheitert.

 Kameras stehen am Ende der „Section Control Radarstrecke“ an der B6 südlich von Hannover (Archivbild).

Kameras stehen am Ende der „Section Control Radarstrecke“ an der B6 südlich von Hannover (Archivbild).

Foto: dpa/Holger Hollemann

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies diese nach eigenen Angaben vom Freitag zurück. Die Beschwerde setze sich nicht hinreichend mit den zentralen Gründen der entsprechenden Entscheidung des Lüneburger Verwaltungsgerichts auseinander, erklärte das OVG zur Begründung. (Az. 12 ME 68/19)

Das Streckenradar ist in vielen Ländern im Einsatz, in Deutschland aber neu. An der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover soll eine dieser Anlagen namens Section Control getestet werden. Sie erfasst alle Fahrzeuge samt Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt in einen Streckenabschnitt und errechnet die Schnittgeschwindigkeit. Bei Tempoüberschreitungen wird dann ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt.

Das Lüneburger Verwaltungsgericht stoppte den Betrieb der Anlage nach einer Klage von Mitgliedern der Vereinigung Freiheitsfoo und der Piratenpartei Mitte März in einem Eilverfahren vorerst. Es fehlt demnach eine gesetzliche Grundlage, welche die Aufzeichnung der Daten legitimiert. Das sogenannte Hauptsacheverfahren läuft noch. Der niedersächsische Landtag wird voraussichtlich demnächst zudem die gesetzliche Grundlage schaffen. Dann wäre die Rechtslage eine andere.

(felt/AFP)
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