Jugendliche unter 18 Führerschein aus dem Schüleraustausch gilt nicht mehr

München (tmn). Ein Führerschein aus dem Schüleraustausch ist für Jugendliche unter 18 keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Darauf weist der ADAC hin. Bisher durften Heimkehrer aus den USA oder Australien mit dort erworbenen Führerscheinen in Deutschland sechs Monate lang fahren - auch dann, wenn sie noch nicht volljährig waren.

Das gilt ab dem 1. Juli 2011 nicht mehr: Autofahren ist dann auch für Minderjährige mit Fahrerlaubnis verboten. Die Regel gilt auch für Touristen unter 18. Jugendliche können sich ihren ausländischen Führerschein aber nach wie vor für Erleichterungen bei der deutschen Fahrprüfung anrechnen lassen. Der entsprechende Antrag muss allerdings gestellt werden, solange die Fahrerlaubnis noch gültig ist.

(004/chk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort