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Autovermittler zahlen Selbstbeteiligung zurück

Entsteht bei einer Auslandsreise ein Schaden am Mietwagen, gibt es den Eigenanteil später wieder.

Einen Mietwagen für die Auslandsreise buchen Urlauber häufig mit Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung über Online-Portale. So sind sie bei einem Unfall gut abgesichert. Kommt es zu einem Schaden am Auto, müssen Kunden die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung aber oft trotzdem zunächst beim Vermieter begleichen - dann bekommen sie das Geld zu Hause vom Vermittler zurück, erklärt die Zeitschrift "Finanztest". Der Grund: Vermittler buchten bei den kleinen Vermietern vor Ort oft Angebote mit Selbstbeteiligung, weil das günstiger sei.

Generell hat der Urlauber bei einer Mietwagenbuchung im Internet oft drei Vertragspartner, wie die Zeitschrift erläutert. Zunächst ist da das Buchungsportal, etwa Check24 oder Billiger-mietwagen.de. Es listet wiederum Vermittler wie Sunnycars, Drive FTI und Cardelmar und vermittelt die Nutzer dorthin. Der Vermittler wiederum hat große Kontingente an Autos bei örtlichen Vermietern gebucht und kann somit günstige Preise an den Endkunden weitergeben. Der Unterschied sei vielen jedoch nicht klar. Der Vermieter ist schließlich der Vertragspartner des Urlaubers vor Ort und erster Ansprechpartner bei Problemen mit dem Fahrzeug. Und der Vermieter sollte bei Rückgabe des Wagens ein Übergabeprotokoll aushändigen.

Verbraucher haben häufig bereits online beim Vermittler einen umfassenden Versicherungsschutz gebucht - trotzdem wollen viele Vermieter dem Kunden noch teure Zusatzpolicen aufdrängen. Finanztest rät, grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung und einer Deckungssumme von mehreren Millionen Euro zu buchen.

(tmn)
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