Bundesverfassungsgericht zu Verzugszinsen Wieder eine Rüge für die Politik

Meinung · Dass der Fiskus sechs Prozent Verzugszinsen verlangt, während der Sparer leer ausgeht, ist schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Aber die Koalition hat das offenbar nicht interessiert.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Archiv)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Archiv)

Foto: dpa/Uli Deck

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung gemaßregelt. Und wieder fragt man sich, warum erst das oberste Gericht in Karlsruhe eingreifen muss, ehe die Politik das tut, was in der aktuellen Situation längst zwingend hätte passiert sein müssen. Was bei der überfälligen Reform der Grundsteuer galt, die in ihrer bisherigen Form auf völlig veralteten Berechnungsmethoden basierte, trifft auf die Verzinsung von Steuernachforderungen genauso zu. Deutschlands Sparer (zumindest jene, die risikoscheu sind und bei der Geldanlage immer noch auf Zinsprodukte und ihr Sparbuch gesetzt haben) bekommen seit Jahren keine Rendite mehr auf ihre Investments und müssen mittlerweile immer häufiger Negativzinsen auf ihr Vermögen zahlen, während das Bundesfinanzministerium säumigen Steuerzahlern im Lande weiterhin sechs Prozent Verzugszinsen berechnet. Wer soll das nachvollziehen können? Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klar geregelt, wie Verzugszinsen berechnet werden sollen, und das sind nach aktuellem Stand etwas mehr als vier Prozent. Aber das interessiert die Verantwortlichen in Berlin offenbar nicht. Dabei hätten sie sich spätestens seit 2018 Gedanken über eine Anpassung machen müssen, als der Bundesfinanzhof Zweifel an der Höhe der Zinsen angemeldet hat.