Streit um Herausgabe von Informationen CDU-Niedersachsen zieht Klage wegen Edathy-Akten zurück

Hannover/Bückeburg · Die CDU-Landtagsfraktion in Hannover zieht ihre Klage am niedersächsischen Staatsgerichtshof zur Herausgabe der Ermittlungsakten im Fall Edathy überraschend zurück. Der Anwalt von Sebastian Edathy kritisiert, dass die Akten nun mit Einverständnis der Landesregierung herausgegeben werden.

Sebastian Edathy: CDU-Niedersachsen zieht Klage zurück
Foto: dpa, bvj fpt

"Die Klage hat sich erledigt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Jens Nacke am Montag in Hannover. Hintergrund für die Entscheidung sei, dass die Landesregierung eingeräumt habe, das Zurückhalten der Akten gegenüber dem Landtag sei verfassungsrechtlich unzureichend. Damit verbunden seien die Unterlagen übersandt worden. Insgesamt umfassen diese nach dpa-Informationen 2096 Seiten.

Die letzte Entscheidung über die Absage der eigentlich für diesen Freitag anberaumten Verhandlung liegt aber beim Staatsgerichtshof, dem höchsten Gericht des Landes. Die Landesregierung hatte die Herausgabe eines Großteils der Akten im März 2014 unter Verweis auf die damals noch laufenden Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy abgelehnt. Sie hatte dies damit begründet, den Ermittlungserfolg in der Kinderporno-Affäre nicht gefährden zu wollen. Dagegen hatte die CDU geklagt. Sie will durch die Akteneinsicht herausfinden, ob Edathy von Parteifreunden vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt wurde. Diese Frage will auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags klären. Auch dort werden die Inhalte der Ermittlungsakten aus Niedersachsen mit Spannung erwartet.

Edathys Anwalt Christian Noll kritisierte "die Herausgabe von Akten aus einem laufenden Strafverfahren" am Abend als einen "in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland (...) einmaligen Vorgang". Die Erfordernisse eines rechtsstaatlichen Verfahrens seien damit "endgültig nicht mehr gewahrt".

(dpa)
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