OLG Frankfurt Urteil: Urheberrecht gilt auch für göttliche Eingebungen

Frankfurt · Entscheidung in einem skurrilen Fall: Das Urheberrecht gilt nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) auch für Texte, die laut Verfasser auf göttliche Eingebungen zurückgehen.

Auch "jenseitige Inspirationen seien rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen" und damit im vollen Umfang urheberrechtlich geschützt, urteilte das Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Richter wiesen daher die Argumentation der Kläger zurück, wonach es keinen Urheberschutz geben könne, wenn der eigentliche Autor des Textes Jesus von Nazareth sei. (AZ 11 U 62/13)

Der ungewöhnliche Rechtsstreit wird seit Jahren von der amerikanischen Stiftung "Foundation for Inner Peace" und einem deutschen Verein geführt. Die Stiftung wendet sich gegen die deutsche Internetveröffentlichung des Textes "A Course in Miracles", der in den 70er Jahren entstand. Die Autorin, eine Professorin für Psychiatrie, betonte, sie habe den Text in Wachträumen direkt von Jesus eingeflüstert bekommen. Bereits in erster Instanz hatte das Frankfurter Landgericht dem Werk Urheberschutz gewährt und damit die Position der US-Stiftung gestärkt.

(KNA)
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