Kinderfreizeitgeld, Urheberrecht und Glyphosat Was sich für Bürger im August ändert

Berlin · Vom Urheberrecht über Unkrautvernichter bis zum Fernsehprogramm: Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im August.

  • Kinderfreizeitbonus Ab August bekommen Familien mit geringem Einkommen eine Extra-Zahlung von einmalig 100 Euro je Kind. Der Bonus kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Das Geld bekommen minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die zum Beispiel auf Hartz-IV oder Wohngeld angewiesen sind. Der sogenannte Freizeitbonus ist Teil des „Corona-Aufholprogramms“, mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.
  • Neue RTL-Nachrichtensendung „RTL Direkt“ Der Privatsender RTL greift die „Tagesthemen“ mit einer neuen 20-minütigen Nachrichtensendung um 22.15 Uhr an und lässt sie vom langjährigen ARD-Gesicht Jan Hofer und ab Herbst auch im Wechsel von der ARD-Abwerbung Pinar Atalay moderieren. Das Format „RTL Direkt“ mit Studiogästen sowie einem Reporterteam soll am 16. August an den Start gehen und montags bis donnerstags laufen.
  • Glyphosat teilweise verboten Privatnutzer dürfen das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bald nicht mehr im eigenen Garten verwenden. Der Wirkstoff darf dann auch nicht mehr auf Spiel- und Sportplätzen oder in Parks genutzt werden. Ausgenommen sind laut Ministerium Mittel mit bestandskräftiger Zulassung. Diese Änderung soll in den nächsten Wochen in Kraft treten. Die Anwendung vor der Ernte und in Wasserschutzgebieten ist dann ebenfalls verboten. Auf Acker- und Grünland ist Glyphosat demnach nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Ein nationales Totalverbot ist europarechtlich nicht möglich, denn Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt, und glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Übergangsfrist sind dementsprechend EU-weit noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen. Das schreibt das europäische Recht so vor.
  • Die Polit-Talks kommen wieder Passend zur heißen Wahlkampfphase kehren die Polit-Talks aus der Sommerpause zurück. Sandra Maischberger kommt am 4. August wieder, Frank Plasberg („hart aber fair“) am 23., Maybrit Illner am 26. und Anne Will am 29. August. Bei Markus Lanz im ZDF ist die Sommerpause diesmal ganz kurz: Seine Pause beginnt am 5. August, am 24. August ist er schon wieder zurück.
  • Schuljahresbeginn „Zurück in die Klassen“ heißt es jetzt nach und nach für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Als erste kehren die Jungen und Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zurück, ab dem 2. August.
  • Urheberrecht Auf Online-Plattformen gelten ab dem 1. August neue Regeln beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie von 2019 um, über die heftig gestritten wurde. Ein zentraler Punkt ist, dass Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in einigen Fällen Inhalte blockieren. Das Hochladen kleiner Ausschnitte bleibt weiter erlaubt.
  • Der „Tatort“ kehrt zurück Am 29. August sendet das Erste den ersten neuen „Tatort“ nach wochenlanger Sommerpause - es geht los mit einem Fall der Frankfurter Ermittler: „Wer zögert ist tot“.
Spielzeug liegt in einem Sandkasten: Bedürftige Familien bekommen ein Kinderfreizeitgeld (Symbolbild)

Spielzeug liegt in einem Sandkasten: Bedürftige Familien bekommen ein Kinderfreizeitgeld (Symbolbild)

Foto: dpa/Monika Skolimowska
  • Corona-Testpflichten Schon ab Sonntag voraussichtlich müssen sich ungeimpfte Urlaubsrückkehrer vor der Einreise nach Deutschland auf Corona testen lassen. Es wird erwartet, dass die breiteren Testpflichten am Freitag (30. Juli) vom Kabinett beschlossen werden und dann ab Sonntag (1. August) gelten. Grundsätzlich sollen laut Entwurf künftig alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Mögliche Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen.
(felt/dpa)
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