Verstoß gegen Arzneimittelgesetz Umstrittener Krebsarzt vor Gericht

Hamburg (rpo). Der umstrittene Arzt Matthias Rath steht in Hamburg vor Gericht. Der Mediziner war in die Schlagzeilen geraten, weil er den neunjährigen krebskranken Jungen Dominik mit Vitaminpräparaten behandelt hatte. Dominiks Eltern beendeten die konventionelle Chemotherapie. Der Junge starb später.

Rath wies zu Prozessbeginn alle Beschuldigungen zurück. Es handele sich um "unhaltbare Vorwürfe", sagte der 50-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht Hamburg.

Rath muss sich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz verantworten. Ein Gutachter erklärte vor Gericht, die Rath-Produkte könnten weder Krebs noch Herzinfarkte vermeiden. "Eine therapeutische Wirksamkeit der Produkte von Rath ist nicht gesichert", sagte der Facharzt Christian Steffen vom Bundesinstitut für Arzneimittel.

Die Staatsanwaltschaft wirft Rath vor, über seine Firma aus den Niederlanden Vitaminprodukte im Internet ohne arzneimittelrechtliche Zulassung angeboten zu haben. Dabei habe er den Mitteln therapeutische Wirkungen zugeschrieben, die diese tatsächlich nicht hatten. Außerdem soll der Mediziner auf der Internetseite einen Link zu der Site "Informationen über natürliche Krebstherapie" eingerichtet haben und dort den Eindruck erweckt haben, dass seine Produkte Krebserkrankungen heilen könnten. Das sei aber nicht der Fall und Rath habe das auch gewusst, hieß es in der Anklage.

Rath selbst gab zu Prozessbeginn eine 45-minütige Erklärung zur Verteidigung ab. "Mein Handeln ist nicht profitorientiert", sagte Rath. Eine sichere Heilung bei Krebserkrankung habe er nie versprochen. "Es handelt sich bei unseren Produkten um Nahrungsergänzungsmittel", sagte er und fügte hinzu, seine Firma werde von den niederländischen Behörden kontrolliert.

Zudem erinnerte er an neue Forschungsergebnisse der Universität Hamburg, die sich nach seiner Ansicht mit seinen Forschungsergebnissen deckten. Rath teilte mit, dass er mit den von ihm vertriebenen Präparaten einen Jahresumsatz von 60 Millionen Euro macht. Er selbst beziehe ein Gehalt von netto 6.700 Euro.

Rath hatte im Dezember 2004 an Hamburger Haushalte eine Postwurfsendung mit dem Titel "Gesundheits-Rath-geber" verteilt, in der er unter den Überschriften "Krebs ist heilbar - natürlich!", "Zellular Medizin - die einzige wissenschaftliche Alternative zur gescheiterten Chemotherapie", "Fakten und Fragen zu Dominiks Ableben - Die Wahrheit über Dominik" und "Wie Zell-Vitalstoffe Krebs gezielt bekämpfen" die Vorzüge des von ihm entwickelten Naturheilverfahrens anpries.

Die Eltern von Dominik hatten eine Chemotherapie abgebrochen und den Jungen mit Alternativmedizin behandelt. Die "Dr. Rath Health Foundation" hatte auf ihrer Internetseite behauptet, Dominik sei bis Januar 2004 durch eine von Raths Institut entwickelte "Zell-Vitalstoff-Therapie" geheilt worden. Als der Junge am 1. November 2004 starb, machte die Foundation dafür einen Bluterguss im linken Brustraum verantwortlich. Laut Obduktion starb das Kind aber an einem Krebstumor. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen die Eltern wurden eingestellt.

Vor Prozessbeginn war es zu Unruhen auf dem Gerichtsflur gekommen, weil rund 50 Anhänger von Rath zu dem Prozess erschienen waren, aber nicht alle Platz im Gerichtssaal fanden. Das Verfahren wird am 9. Oktober fortgesetzt.

(ap)
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