Fünf Millionen Bürger betroffen Mutmaßlicher Datenhändler verhaftet

Frankfurt/Main (RPO). Der Handel mit persönlichen Daten nimmt immer größere Ausmaße an. Ein Mann aus Münster soll mit Daten von fünf Millionen Bürgern illegal gehandelt haben. Staatsanwaltschaft und Polizei in Münster ermitteln gegen den 22-Jährigen, nachdem dem Bundesverband der Verbraucherzentralen über einen Mittelsmann Millionen von Daten verkauft worden waren, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer am Freitag mitteilte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries drang unterdessen auf härtere Strafen für illegalen Datenhandel.

 Wieder wurden Millionen von Datensätzen verkauft.

Wieder wurden Millionen von Datensätzen verkauft.

Foto: AP

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der Münsteraner dem Mittelsmann zwei CDs und eine DVD mit den sensiblen Daten für 850 Euro verkauft haben. In der Wohnung des Mannes seien weitere Datenträger sichergestellt worden. Der Mann habe angegeben, in verschiedenen Call-Centern gearbeitet zu haben. Dabei habe er festgestellt, dass man mit dem Verkauf von Daten Geld verdienen könne. Die von ihm gesammelten Daten habe er aber nicht aus den Call-Centern, sondern über Tauschhandel im Internet erhalten.

Bundesjustizministerin Zypries wies darauf hin, dass der Bußgeldrahmen für illegalen Datenhandel von 250.000 Euro derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft werde. Deswegen schlug die SPD-Politikerin vor, im Datenschutzgesetz die Möglichkeit einer Gewinnabschöpfung zu verankern. "Firmen müssten dann jeden Cent, den sie durch den unrechtmäßigen Handel eingenommen haben, wieder herausgeben", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Dann würde sich jedes Unternehmen gründlich überlegen, ob sich das Risiko lohne.

Eine Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz lehnte Zypries aber ab. "Wir sollten acht geben, dass wir unsere Verfassung nicht mit reiner politischer Symbolik überfrachten."

Mangelndes Datenschutzbewusstsein beklagt

In der "Financial Times Deutschland" beklagte Zypries mangelndes Datenschutzbewusstsein. Dies habe in den vergangenen Jahrzehnten nachgelassen, sagte sie. Sehr viele Bürger seien bereit, für alle möglichen Zwecke Daten zu offenbaren und persönlichste Dinge preiszugeben.

Zypries zeigte sich offen für Vorschläge, im Datenschutzrecht auch Offizialdelikte einzuführen. Bisher können Polizei und Staatsanwaltschaften nur auf Antrag tätig werden, bei Offizialdelikten müssen die Behörden von sich aus aktiv werden.

Um Menschen besser vor Datenmissbrauch zu schützen, will die Ministerin die erlaubte Weitergabe von Daten zu Werbezwecken neu regeln. Heute müssen Kunden dieser Weitergabe ausdrücklich widersprechen. Sie schlägt nun vor: "Damit Daten zulässig weitergegeben werden dürfen, muss man vorher ausdrücklich und schriftlich eingewilligt haben." Wer das nicht tue, müsse dann auch keine Weitergabe der Daten befürchten.

Online-Fragebogen zu illegalen Abbuchungen

Eine gemeinsame Umfrage der Verbraucherzentralen soll mehr Licht in den Datenskandal bringen. Betroffene können im Internet anonym angeben, ob Geld unrechtmäßig von ihrem Konto abgebucht wurde, wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilte. Mit den Antworten wollen die Konsumentenschützer einen besseren Überblick über das Ausmaß des Datenmissbrauchs gewinnen und klären, wie die Daten in Umlauf gelangt sein könnten.

Der Online-Fragebogen ist auf der Internetseite verbraucherzentrale.de abrufbar. Dort stehen auch Musterbriefe zum Widerspruch gegen Abbuchungen oder gegen die Datenweitergabe sowie Tipps zum Datenschutz bereit.

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort