Immer mehr Missbrauchsfälle Wie mit unseren Daten gehandelt wird

Frankfurt/Main (RPO). Millionenfach wird Missbrauch mit unseren persönlichen Daten betrieben. In nur wenigen Tagen wurden zahlreiche Missbrauchsfälle bekannt. Die vorläufige Krönung: Ein Scheingeschäft von Verbraucherschützern, die zum Billigpreis von nur 850 Euro sechs Millionen Daten erstanden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Foto: ddp

Wie schlimm ist das Ausmaß des illegalen Datenhandels?

Das wahre Ausmaß ist noch nicht wirklich abzusehen. Auch der jüngste Fall könnte gewaltige Ausmaße annehmen: Nach einem Bericht des NDR hat sich ein Call-Center in Bremerhaven illegal Zugriff auf Datenbanken der Telekom verschafft und die Daten an Dritte weiterverkauft. Ob damit Schindluder betrieben wurde, ist bislang nicht bekannt. Insgesamt enthalten die Telekom-Datenbanken Angaben von 30 Millionen Kunden.

Wie einfach kommen Kriminelle an meine Daten?

Illegaler Datenhandel scheint in Deutschland eine ganz einfache und weit verbreitete Sache zu sein. Was der Chef der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, unlängst präsentierte, lässt das Schlimmste befürchten. Auf einer Pressekonferenz wedelte er mit einer DVD und zwei CDs. Darauf gespeichert waren die Daten von sechs Millionen Kunden. Illegal erstanden in zwei Tagen mit eine paar Klicks im Internet. Zum Dumpingpreis von nur 850 Euro. Billen spricht von einem "illegalen Datenhandel in ungeheurem Ausmaß".

Was enthalten die Daten für Informationen?

Das kommt darauf an, wo Sie Daten preisgegeben haben. Name und Adresse sind das Minimum. Denken Sie einfach an die vielen Fragebögen bei Gewinnspielen. Von Interesse ist in der Regel das Alter, der Beruf, Festnetz- und Handy- sowie Kontonummer.

Warum floriert der Handel mit Daten?

Mit persönlichen Angaben lässt sich eine Menge Geld verdienen, sowohl auf legale als auch illegale Weise. Insbesondere in der Werbung sind Kundendaten begehrt. Es geht um Informationen über Lebensgewohnheiten, Alter, Beruf, die finanziellen Verhältnisse. Je genauer man ein Profil erstellen kann, desto zielgerichteter lässt sich der Kunde, beziehungsweise das Opfer angehen.

Wer will meine Daten?

Zum einen die Unternehmen, die damit Werbung betreiben. Die Schober Information Group, einer der großen Adresshändler Deutschlands, bietet Interessenten 50 Millionen Privatadressen zum Kauf an. "Die besten Zielgruppen-Adressen für Ihre Neukunden-Werbung. Online direkt auf Ihren PC", heißt es auf der Website des Unternehmens.

Aber auch der illegale Handel floriert. Hier sind vor allem Kontonummern begehrt. In vielen Fällen haben Betrüger unter dem Vorwand, die Personen hätten an einem Glücksspiel teilgenommen, Beträge vom Konto abgebucht. Vor allem ältere Menschen sind gefährdet. Bei ihnen rechnen sich die Betrüger größere Chancen aus.

Wo kommen die Daten her?

Viele der Daten auf den CDs, die die Verbraucherzentrale in die Kameras hielt, stammten von Lotterien, zum Teil aber auch aus Handyverträgen und karitativen Spendensammlungen. Generell gilt: Wer am Telefon oder bei Bestellungen im Internet Daten preisgibt, muss damit rechnen, dass damit gehandelt wird. Aber die nun publik gewordenen Missbrauchsfälle zeigen: Auch wer seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten verweigert, muss damit rechnen, dass seine Angaben weitergegeben werden.

Wie kann ich mich schützen?

So traurig es auch klingt: Umfassender Schutz ist für den einzelnen Bürger kaum möglich. Das zeigt allein der Fall der Telekom. Wenn Betrüger geheime Daten ausspionieren und weiterverkaufen, steht der Telefonkunde dumm da. Wer einmal in einer Datenbank drin ist, ist ein potenzielles Opfer. Im Alltag ist Vorsicht geboten bei Preisausschreiben, Marktforschungsumfragen, der Verwendung von Kunden- und Kreditkarten. Auch bei gewerblichen Anrufen und im Internet empfiehlt sich vorsichtige Zurückhaltung.

Was tut der Gesetzgeber zu meinem Schutz?

Datenschützer fordern schon lange schärfere Gesetze gegen Datenmissbrauch und eine bessere Verfolgung der Straftaten. Auch eine Kennzeichnungspflicht über die Herkunft von Daten ist in der Diskussion und eine Verbesserung Einwilligungsregelung ist in der Diskussion. So sollten Daten nur für Werbezwecke verwendet werden, wenn der Betroffene ausdrücklich einwilligt.

Das bestehende Datenschutzgesetz gilt als veraltet. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, wo noch Nachbesserungsbedarf besteht: Zwar seien illegale Beschaffung und Verkauf von Personendaten strafbar. Der Kauf und Besitz aber nicht. Das sei allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die nicht weiter verfolgt werde.

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