Urteil des Bundesgerichtshofs Kasinos müssen Spielsüchtige vor die Tür setzen

Karlsruhe (RPO). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Kasinos künftig Personenkontrollen durchführen, um gesperrte Spielsüchtige auszuschließen.

 Kasinos sind gezwungen, gegen Spielsüchtige vorzugehen.

Kasinos sind gezwungen, gegen Spielsüchtige vorzugehen.

Foto: AFP, AFP

Die Karlsruher Richter erklärten es am Donnerstag für zumutbar, dass staatliche Spielbanken im Automatenbereich eine solche Überprüfung vornehmen. In der Vergangenheit hatten Kontrollen zumeist nur im Roulette-Bereich, dem sogenannten Großen Spiel, stattgefunden.

Im konkreten Fall wollte ein gesperrte Spielsüchtiger von der Spielbank Bad Oeynhausen bei Minden 60.000 Euro Schadenersatz, die er trotz Sperre beim Automatenspiel verloren hatte. Dieser Betrag wurde ihm jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugesprochen. Der BGH hatte in seiner früheren Rechtsprechung eine generelle Kontrollpflicht verneint, deshalb treffe die Spielbank kein Verschulden wegen der mangelhaften Kontrollen.

Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen. Die dortigen Richter müssen nun prüfen, ob der gesperrte Spieler aus anderen Gründen Schadenersatz geltend machen kann.

(ap)
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