Unzureichende Risikoaufklärung vor Darmspiegelung Chirurg muss 220.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Hamm · Wegen einer unzureichenden Risikoaufklärung vor einer Darmspiegelung muss ein Chirurg einem Patienten ein Schmerzensgeld von 220.000 Euro zahlen. Nach gravierenden Komplikationen im Anschluss an den Eingriff sei der Kläger zum Frührentner geworden, urteilte das Oberlandesgericht in Hamm, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Dem Mann musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden.

Die absurdesten Schadensersatzklagen
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Das Urteil des 26. Zivilsenats ist rechtskräftig (Az.: 26 U 85/12). In der ersten Instanz hatte das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen. Das OLG befand jetzt, der beklagte Mediziner hafte, weil davon auszugehen sei, dass er den Kläger ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe. Dieser hatte eine nur allgemein gehaltene vorgedruckte Einverständniserklärung unterschrieben.

(dpa)
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