Handreichung der Diözese Freiburg Mehr Rechte für wiederverheiratete Katholiken

Freiburg · Erzbistum veröffentlicht eine neue Handreichung für Geschiedene. Das Papier ist nicht von Erzbischof Zollitsch unterzeichnet.

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Für einige Aufregung innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland sorgt seit Montag eine Broschüre des Seelsorgeamtes im Erzbistum Freiburg. Denn die will eine Handreichung für Geschiedene und Wiederverheiratete sein.

"Wir wollen deutlich machen, dass uns Wiederverheiratete und Geschiedene willkommen sind und sie ganz zur Kirche gehören", sagte der für die Seelsorge verantwortliche Domkapitular Andreas Möhrle am Montag der Nachrichtenagentur kna. Und: Es gehe um eine umfassende Begleitung und Unterstützung der Betroffenen.

Die vom Seelsorgeamt veröffentlichte "Handreichung" beschreibt mögliche Wege, wie nach einer Scheidung erneut standesamtlich verheiratete Katholiken mit offizieller Erlaubnis zur Kommunion und zur Beichte gehen können. Am Ende eines "fundierten Gesprächsprozesses" mit einem Pfarrer könne eine "verantwortete Gewissensentscheidung" stehen, heißt es in dem Papier.

Wie der Pressesprecher des Erzbistums, Robert Eberle, erklärte, wollte man damit andeuten, dass es — auch auf der Basis des Kirchenrechts — nicht ausgeschlossen werden soll, dass nach einer Reihe seelsorgerischer Gespräche und der Beichte der Empfang der Sakramente möglich werde. Dennoch sei die Unauflöslichkeit der Ehe unstrittig.

Die neue "Handreichung" für Seelsorger dürfe aber keineswegs auf die Frage des Sakramentenempfangs reduziert werden, betont Möhrle. Neu ist auch, dass Wiederverheiratete in Einzelfällen und nach Einzelerlaubnis der Kirchenleitung in den Pfarrgemeinderat gewählt werden können.

Pfarrer Konrad Irslinger, einer der Sprecher von katholischen Geistlichen des Bistums, begrüßte die neuen Leitlinien. "Ich sehe einen substanziellen Fortschritt, weil erstmals deutlich wird, dass Pfarrer und Gemeinde die Gewissensentscheidungen der Betroffenen zu akzeptieren haben, wenn diese zur Kommunion gehen wollen."

Seit April wird das Freiburger Papier in der dortigen Diözesanversammlung diskutiert. Es trägt nicht die Unterschrift von Erzbischof Robert Zollitsch, sondern wird verantwortet vom Seelsorgeamt.

Mit diesem Papier trifft Freiburg eine Entscheidung in komplexen Fragen, die derzeit auch in der Deutschen Bischofskonferenz diskutiert werden. Als hilfreich wird das Freiburger Papier nicht empfunden, zumal Erzbischof Robert Zollitsch auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist.

(los)
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