Rückschlag für Angehörige Erstes Ischgl-Verfahren geschlossen – Urteil soll schriftlich kommen

Wien · Eine herbe Enttäuschung für die Angehörigen der Corona-Toten aus dem beliebten Ski-Ort. Die Richterin hat keine neuen Gutachten zugelassen und das Verfahren wird nicht weiter verhandelt.

 Klägeranwalt Alexander Klauser steht im Landgericht. Die Ausbreitung des Coronavirus im Tiroler Skiort Ischgl und die teils tödlichen Folgen für Touristen werden sind erstmals von einem Gericht verhandelt worden.

Klägeranwalt Alexander Klauser steht im Landgericht. Die Ausbreitung des Coronavirus im Tiroler Skiort Ischgl und die teils tödlichen Folgen für Touristen werden sind erstmals von einem Gericht verhandelt worden.

Foto: dpa/Albert Otti

Bei dem ersten Prozess um die tödlichen Corona-Ansteckungen im Tiroler Skiort Ischgl haben die Angehörigen eines toten Patienten vorläufig einen Rückschlag erlitten. Die Richterin im Wiener Landgericht ließ am Freitag keine weiteren wissenschaftlichen Gutachten und Anträge auf Vorlage von Behördenprotokollen zu, die der Klägeranwalt gefordert hatte. Die Witwe und der Sohn eines an Corona gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, fordern rund 100 000 Euro Schadenersatz vom Staat.

Da alle relevanten Informationen über das Handeln der Behörden bekannt seien, werde das Verfahren geschlossen, sagte die Richterin und kündigte ein schriftliches Urteil an. Dem Verfahren folgen in den Tagen darauf weitere Klagen. Generell werfen die Kläger der Republik vor, zu spät vor dem auch in Ischgl grassierenden Coronavirus gewarnt und zu zögerlich reagiert zu haben.

(dpa)
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