Locked-In-Patient Nicklinson ist tot Brite stirbt nach vergeblichem Kampf um Sterbehilfe

London · Nach jahrelangem vergeblichen Kampf um Sterbehilfe ist ein schwer pflegebedürftiger und vom Hals hinab gelähmter Brite an einer Lungenentzündung und Nahrungsmangel gestorben. Der 58 Jahre alte Tony Nicklinson sei in seinem Haus in der Grafschaft Wiltshire friedlich eingeschlafen, teilte seine Familie am Mittwoch mit.

 Wenige Tage nach seinem gescheiterten Kampf für Sterbehilfe in Großbritannien ist der schwerbehinderte Tony Nicklinson verstorben.

Wenige Tage nach seinem gescheiterten Kampf für Sterbehilfe in Großbritannien ist der schwerbehinderte Tony Nicklinson verstorben.

Foto: dapd, Jane Nicklinson

Er habe schon länger an der Lungenentzündung gelitten, in den vergangenen Tagen habe sich sein Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert. Sein Anwalt erklärte, Nicklinson habe seit der vergangenen Woche jegliches Essen verweigert.

Nicklinson litt am seltenen Locked-In-Syndrom, bei dem Kranke zwar bei Bewusstsein sind, aber kaum kommunizieren können. Seit einem Schlaganfall 2005 war er gelähmt. Vor Gericht hatte er erreichen wollen, mit Hilfe von Ärzten sterben zu dürfen. Vergangene Woche hatte er den Prozess verloren. Er hatte angekündigt, in Berufung zu gehen.

Nicklinsons Fall hatte für großes Aufsehen und neue Diskussionen um Sterbehilfe gesorgt. Nach Angaben seines Anwalts hatte er bereits 2004 eine Patientenverfügung unterschrieben, der zufolge er keine lebenserhaltenden Maßnahmen bekommen wollte.

Polizei will Tod nicht untersuchen

Von der Polizei hieß es am Mittwoch, man werde den Tod von Nicklinson nicht untersuchen. "Die Polizei ist nicht beteiligt", sagte ein Sprecher. "Seine Todesurkunde wurde von einem Arzt unterschrieben, deshalb ist dies kein Fall für die Polizei oder einen Gerichtsmediziner." Die Familie bat darum, ungestört trauern zu dürfen.

In dem jüngsten Gerichtsurteil hatte es geheißen, um Nicklinson seinen Tod zu erlauben, müsse es eine Gesetzesänderung geben. "Eine Entscheidung, diese Forderungen zu erlauben, würde Folgen haben, die weit über diesen Fall hinausreichen", hatte der Richter erklärt. Ob und wie das Gesetz zur Sterbehilfe geändert werde, und welche Schutzmaßnahmen dabei festgelegt werden müssten, sei aber Sache des Parlaments. Ärzte oder Anwälte, die anderen beim Suizid helfen, gingen das Risiko einer Strafverfolgung ein.

"Ich bin traurig, dass das Gesetz mich zu einem Leben in wachsender Unwürde und in Leiden verurteilen will", hatte Nicklinson mitgeteilt, der mit Hilfe eines Computers über Augenzwinkern kommunizierte. Er fühle sich wie "lebendig in einem Alptraum gefangen". Bilder zeigten ihn weinend, seine Ehefrau sagte, das Urteil sei "einseitig". Eine seiner zwei erwachsenen Töchter hatte erklärt, die Alternative sei, dass ihr Vater nicht mehr esse und trinke: "Aber warum muss er sich verhungern lassen, wenn er doch in einem sicheren Zuhause sterben könnte, umgeben von Menschen, die ihn lieben?"

Organisationen wie die Ärztegewerkschaft British Medical Association hatten das Urteil hingegen begrüßt und betont, der größte Teil der Patienten, die am Locked-In-Syndrom litten, wolle nicht sterben - eine Gesetzesänderung sei nicht im Interesse der Gesellschaft.

Auch in Deutschland wird derzeit kontrovers über Sterbehilfe diskutiert. Gegen ein geplantes Gesetz, nach dem Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin straffrei bleiben soll, gibt es viel Widerstand.

Anders als bei vorherigen Fällen ging es bei Nicklinson juristisch gesehen nicht ausschließlich um Beihilfe zum Selbstmord. Der 58-Jährige wäre wegen seiner Lähmungen nicht fähig gewesen, beispielsweise selber tödliche Medikamente zu nehmen. Hätte ein Arzt oder Angehöriger sie ihm eingeflößt, hätte dieser sich des Mordes schuldig machen können.

(dpa)
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