Stadt Willich Aus für Außengastronomie-Alternative

Stadt Willich · Dass ab Mai eine Außengastronomie im Neersener Schlosspark an einem neuen Standort eröffnet, ist so gut wie ausgeschlossen. Der Kreis Viersen erteilt Plänen der Stadt Willich eine Absage. Er führt den Landschaftsschutz ins Feld.

 An dieser Stelle im Neersener Schlosspark wollte die Stadt eine Außengastronomie errichten. Der Kreis Viersen versagt der dafür notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans die Zustimmung.

An dieser Stelle im Neersener Schlosspark wollte die Stadt eine Außengastronomie errichten. Der Kreis Viersen versagt der dafür notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans die Zustimmung.

Foto: Wolfgang Kaiser

Aus der Gastronomie im westlichen Teil des Neersener Schlosspark als Ersatz für die umstrittene Orangerie wird wohl nichts. Der Kreis Viersen als Untere Landschaftsbehörde gibt kein grünes Licht für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Das hat gestern die Technische Beigeordnete der Stadt Willich, Martina Stall, dem Planungsausschuss mitgeteilt.

Wie Andreas Budde, der Technische Dezernent des Kreises Viersen, sagte, habe der Kreis landesplanerische Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Mögliche Alternativen seien nicht ausreichend geprüft worden. Hintergrund: Der Schlosspark Neersen liegt im Landschaftsschutzgebiet Niersniederung und scheidet nach Ansicht des Kreises als Alternativstandort für eine Außengastronomie aus.

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hatte am 11. September beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten mit dem Ziel, an der westlichen Seite der Grünanlage einen Ersatz für die Außengastronomie in der Orangerie des Schlossparkes zu errichten. Einen Tag später stimmte auch der Haupt- und Finanzausschuss dafür.

Dass ein Alternativstandort für die Gastronomie gesucht wird, hängt mit einem seit zwei Jahren laufenden Rechtsstreit mit einem Anwohner der jetzigen Gastronomie zusammen. Das während der Euroga eingerichtete Lokal erfreute sich immer größeren Zulaufs, der Pächter stellte mehr Tische im Außenbereich auf und baute einen Pizzaofen. Anwohner fühlten sich von Lärm und Geruch belästigt und klagten gegen die der Außengastronomie zugrundeliegende Baugenehmigung. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den Klägern recht.

Im Planungsausschuss hatte die Verwaltung im September den Alternativstandort vorgestellt. Er sei von der Wohnbebauung weit genug entfernt, so dass dort in den Sommermonaten eine Außengastronomie angeboten werden könnte. In einfacher Bauweise wollte die Stadt ausreichend große Räume errichten lassen, eine Freifläche davor sollte mit Schotter befestigt werden. 120 Sitzplätze sollte die Gastronomie bekommen, für die die Stadt nach Angaben von Martina Stall aus dem geänderten Flächennutzungsplan heraus einen Bauantrag stellen wollte.

Dazu wird es wohl nun nicht mehr kommen. Obwohl es vor Erstellung der Pläne einen Außentermin mit Vertretern des Kreises und der Bezirksregierung gegeben habe, gebe der Kreis keine Genehmigung. Er sei nicht bereit, das in Frage kommende Areal aus dem Landschaftsschutz zu entlassen, sagte die Beigeordnete. Stahl sagte weiter, die Stadt werde nun versuchen, am Standort der Orangerie eine Lösung zu finden. Da ja die Anwohner vor allem wegen der Geruchsbelästigung klagten, müsse überlegt werden, wie diese in den Griff zu bekommen sei. Denkbar sei ein höherer Schornstein, so dass die Entlüftung nach oben möglich sei. Dass alle Lösungen an diesem Standort beklagt würden, sei ihr bewusst.

Stall stellte auch klar: Mehr als 40 Sitzplätze für die Außengastronomie der Orangerie wird es nicht geben. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den das Oberverwaltungsgericht Münster im August mit der Stadt, dem Pächter und dem Kläger geschlossen hatte.

(RP)
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