Ratgeber Händler müssen Öl zurücknehmen

Solingen · Die "Altölverordnung" von 1987 besagt, dass eine Rücknahmeverpflichtung für alle Händler besteht, die Getriebe- und Motorenöl verkaufen. Sie müssen das gebrauchte Öl zurücknehmen. Mit dem Kaufpreis wird bereits ein Entgelt für die Rücknahme, ordnungsgemäße Aufbereitung und Entsorgung des Altöls bezahlt. Unser Tipp:

• Achten Sie beim Ölwechsel darauf, dass Boden oder Wasser niemals durch Öl verschmutzt werden. Ein Tropfen Öl macht 1000 Liter Trinkwasser ungenießbar.

• Machen Sie den Ölwechsel nur dann, wenn er wirklich notwendig ist.

• Bevorzugen Sie Verkaufsstellen, wo Ihnen auch die Möglichkeit zum selbstständigen fachgerechten Ölwechsel geboten wird.

• Bewahren Sie zur Sicherheit die Kaufquittung auf.

• Lassen Sie sich, falls nicht erkennbar, auf der Quittung bestätigen, dass Öl gekauft wurde.

• Mischen Sie nicht Altöl mit Maschinen- u. Hydraulikölen, Bremsflüssigkeit oder anderen Stoffen, denn dann kann die Annahme verweigert werden.

• Recyceltes Altöl erkennen Sie am Aufdruck "2. Raffinat".

Übrigens: Ölfilter und Bremsflüssigkeit können Sie auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes abgeben.

Fragen: Technische Betriebe, Telefon 290-0 oder Verbraucherzentrale Telefon 22 65 76 07.

(RP)
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