Radevormwald/Remscheid Petition als Weg zur Volksvertretung

Radevormwald/Remscheid · Das vom Grundgesetz und von der Landesverfassung eingeräumte Petitionsrecht gibt allen Bürgern das das Recht, ein Schreiben (Petition/ Bittschrift, Eingabe oder eine Beschwerde) direkt an die Volksvertretung zu richten, ohne dadurch Benachteiligungen befürchten zu müssen.

Der Petitionsausschuss des Landtags ist der Ausschuss, in dem die an den Landtag gerichteten Eingaben behandelt werden. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 3589 Neueingänge, 3517 Petitionen wurden erledigt: 38 Prozent positiv, 44,6 Prozent negativ und 17,4 Prozent auf eine andere Art, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete und -Kandidat Jens-Peter Nettekoven. Von allen erledigten Petitionen wurden 502 (14,3 Prozent durch ein Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung) erledigt. Die Schwerpunkte der Petitionsarbeit sind Bauen/Wohnen/Verkehr (22,1 Prozent), Soziales (17,7 Prozent), Ausländerrecht (13,4 Prozent), Öffentlicher Dienst (10,7 Prozent) und Strafvollzug (10,2 Prozent.

Der Remscheider Landtagsabgeordnete Jens-Peter Nettekoven, der auch für Radevormwald am 14. Mai antritt, ist Mitglied des Petitionsausschusses. "Das Recht ist als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz festgeschrieben und gibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Sorgen und Nöte dem Parlament unmittelbar mitzuteilen", schreibt Nettekoven. Der Eingabesteller habe einen Anspruch darauf, dass seine Petition beschieden wird. Es ist daher ein ganz wesentliches Recht im direkten Kontakt zur Volksvertretung. Deshalb mache die Arbeit in diesem Ausschuss besonderen Spaß. Der Ausschuss biete die Möglichkeit, nah bei den Menschen zu sein. Artikel 41a der Landesverfassung NRW gebe ihm das Recht, alle erforderlichen Auskünfte zu erhalten und Akten einzusehen.

(wos)
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