Radevormwald Drogenmissbrauch - Rader kommt vor Gericht mit blauem Auge davon

Radevormwald · Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht in Wipperfürth wandte sich mit eindringlichen Worten an den 20-jährigen Angeklagten aus Radevormwald. "Es darf nichts mehr passieren! Und Sie haben das jetzt selbst in der Hand." Als damals 19-Jähriger hatte er im vergangenen Jahr in einer Jugendhilfeeinrichtung im Bergischen Land versucht, gemeinsam mit anderen Jugendlichen Marihuana im Wert von 250 Euro zu kaufen. Als das Rauschgift dann übergeben wurde, war von den anderen Jugendlichen plötzlich keiner mehr zu sehen, und der junge Mann stand mit den Drogen alleine da.

"Es ist aber auch ziemlich doof, ausgerechnet in einer so eng betreuten Einrichtung Drogen kaufen zu wollen", sagte der Richter. Das Ganze sei strafrechtlich indes nicht ohne, zumal die gekaufte Menge des Rauschgifts als nicht gering anzusehen ist.

Dennoch kam der bereits zweifach vorbestrafte 20-Jährige, der für Vergehen in den Jahren 2011 und 2012, die ebenfalls in Solingen passiert waren, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls zu Jugendarresten verurteilt worden war, mit einer Verwarnung und einer sechsmonatigen Betreuungsvorgabe davon - und somit mit einem blauen Auge.

"Ich glaube, dass hier ein anderer Mensch vor uns sitzt", sagte der Amtsrichter, ergänzte aber auch direkt: "Je mehr Böcke Sie aber jetzt schießen, umso mehr Wege verbauen Sie sich in eine vernünftige Zukunft." Denn noch könne der Richter das Jugendstrafrecht anwenden - bald jedoch gelte das nicht mehr: "Und im Erwachsenenstrafrecht gibt es nur Geldstrafe oder Freiheitsentzug", erklärte der Richter dem Angeklagten die Alternativen. Mit Drogen war er als Jugendlicher in Kontakt gekommen, er sei für eine Woche in Marienheide zum Entzug gewesen, berichtetet der Angeklagte in seiner Einlassung. "Danach habe ich aber keine weitere Behandlung mehr nötig gehabt", ergänzte er.

Die Jugendgerichtshilfe attestierte dem jungen Mann zudem, eine gute Prognose gehabt zu haben. "Dieser Vorfall verändert die Prognose natürlich, das ist jetzt nicht so die gute Sache, die hier passiert ist", ergänzte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte dennoch die milde Verwarnung mitsamt der Betreuung: "Damit Sie Ihr Leben auf die Kette bekommen", sagte die Staatsanwältin.

Der Richter schloss sich schließlich dieser Forderung in seinem Urteil an. Er richtete in seinen Abschlussworten den dringenden Appell an den 20-Jährigen, diese Chance zu nutzen. "Suchen Sie sich eine Ausbildungsstelle. Mit 20 Jahren wird es langsam Zeit dafür. Nehmen Sie Ihr Leben jetzt selbst in die Hand."

(wow)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort