Mönchengladbach Wenn die Versicherung nicht zahlt

Mönchengladbach · Willi Krings hat Ärger mit seiner neuen Gebäudeversicherung. Sie will die Kanalsanierung nicht zahlen. „Obwohl es hieß, dass so etwas mitversichert sei“, sagt der Rheindahlener. Doch die Versicherung argumentiert, dass die Schäden bekannt gewesen seien, als der Vertrag abgeschlossen wurde. In Fällen wie diesem hilft nun auch die Verbraucherzentrale mit einer Rechtsberatung: Anwältin Ulrike Wenzel-Daugsch ist neu im Beraterteam.

„Wenn ein Schadensfall eintritt, kennen die wenigsten Verbraucher die genauen Inhalte ihrer Versicherungspolicen“, sagt Hanna Masuhr, Leiterin der Verbraucherzentrale. Bevor solche Streitfälle vor Gericht enden, klärt nun die Rechtsanwältin den Sachverhalt: Sie beurteilt, ob der Versicherte Anspruch auf die Schadenregulierung hat. Manchmal steckt der Teufel im Detail: So können in einer Rechtsschutzversicherung durchaus mietrechtliche Fragen ausgeschlossen sein. Auch wer meint, mit einer Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite zu sein, kann im Schadensfall irren: „Wenn etwa Kinder Schäden anrichten, muss meine Haftpflicht nicht zwangsläufig zahlen“, erklärte Masuhr. „Wichtig ist auch, dass der Versicherte regelmäßig gezahlt hat und der Versicherung alle wichtigen Angaben gemacht hat“, sagte die Rechtsanwältin.

Rat sucht auch eine 66-jährige Windbergerin bei der Verbraucherzentrale. Sie hat Probleme mit der privaten Krankenkasse. Die weigert sich, Zahnersatz zu bezahlen. Das Argument: „Mit besserem Zähneputzen hätte ich vorbeugen können“, erklärte die Frau. Bis heute habe sich kein Sachverständiger des Falls angenommen. Die Windbergerin wird einen Termin bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale für Versicherungsfälle machen. Ein Beratungsgespräch kostet 35 Euro, kommt eine Rechtsvertretung hinzu, zahlt der Ratsuchende für das Paket 70 Euro.

Verbraucherzentrale, Bahnhofstraße 21, Rheydt, Tel. 02166 49000

(RP)
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