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Mönchengladbach Raubüberfall von 2010 vor Gericht

Mönchengladbach · Das Opfer, eine zur Tatzeit 65-jährige Grevenbroicherin, konnte sich später aufgrund einer retrograden Amnesie nicht an das schreckliche Erlebnis in der Nacht zum 11. Dezember 2010 in ihrem Schlafzimmer erinnern.

Damals drangen zwei oder gar drei Männer in das einsam gelegene, frei stehende Haus der Ärztin ein. Dabei brachen sie die verschlossene Schlafzimmertür der Hausbesitzerin auf, schlugen und traten auf die 65-Jährige ein. Anschließend ließen die Täter das Opfer bewusstlos zurück. Die Frau erlitt damals ein Schädelhirntrauma, drei Rippenbrüche, Platzwunden und zahlreiche Hämatome.

Ein Mittäter wurde im Februar 2013 wegen besonders schweren Raubes zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Seit gestern muss sich ein Rumäne (29) vor der Zweiten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Laut Anklage war der 29-Jährige als Komplize an dem grausamen Verbrechen beteiligt. Die Räuber sollen damals in dem Einfamilienhaus einen Laptop, Bargeld, ein Mobiltelefon und den Fahrzeugschlüssel eines in der Garage abgestellten Pkw erbeutet haben. An und in dem Fahrzeug entdeckten Polizeibeamte später Finger-und DNA-Spuren, die den Rumänen in Verdacht und auf die Anklagebank brachten.

Ein 45-jähriger Pulheimer erinnerte sich jetzt in seiner Zeugenaussage, wie er damals auf seinem Abstellplatz vor dem Haus ein fremdes verschlossenes Auto entdeckt hatte. Als das Fahrzeug nach etwa sechs Wochen noch immer vor der Haustür stand, informierte der Mann die Polizei. Die reagierte zunächst zögerlich, rief dann aber plötzlich an: "Das Auto ist heiß". Es war der Wagen aus der Garage der Grevenbroicherin.

Ein 41-jähriger Autofahrer und Nachbar des Opfers erinnerte sich jetzt im Gerichtssaal, wie ihm damals gegen zwei Uhr nachts auf dem Heimweg ein Fahrzeug entgegenkam. "Das kam mir seltsam vor, auf der engen Zufahrt. In dem Fahrzeug saßen zwei Männer. Sie wirkten nervös. Einer duckte sich", erklärte der 41-Jährige sinngemäß in seiner Zeugenaussage.

Der Angeklagte verfolgt den Prozess ohne erkennbare Emotion.

(RP)
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