Erkrath Zehn Schläge mit dem Hammer

Erkrath · Mehr als zehn Mal soll Alfred T. im August 2010 mit dem Gummihammer am Buchenweg auf seine Ehefrau eingeschlagen haben. Es gab offenbar finanzielle Probleme: Gisela L. sollte Offenbarungseid ablegen.

Das gemeinsame Reihenhaus am Hochdahler Buchenweg, zwei Appartements und eine Wohnung in Wuppertal sowie ein Haus in Frankreich – das Erkrather Ehepaar Alfred T. und Gisela L. hatte im Laufe der gemeinsamem Jahre einiges an Immobilienbesitz angehäuft. Doch war auch alles bezahlt? Wurden Raten für Kredite regelmäßig bedient?

Das Wuppertaler Landgericht ist sichtlich bemüht, Licht in die dunkle finanzielle Situation des Ehepaares zu bringen. Denn Streit um Geld soll der Auslöser gewesen sein, dass Alfred T. am Morgen des 24. August 2010 seine Ehefrau Gisela L. mit zehn Hammer-Schlägen auf den Kopf in der Garage tötete.

"Es können mehr als zehn Schläge gewesen sein", sagte Gerichtsmediziner Professor Wolfgang Huckenbeck als Zeuge vor dem Landgericht. Todesursache war massive Gewalt gegen den Kopf der Frau. Ein Teil der Schädeldecke habe sich durch die Schläge gelöst, auch die Augen waren stark in Mitleidenschaft gezogen.

Das Gesicht war kaum noch zu erkennen. Alfred T. schluchzt und weint im Gerichtssaal laut auf, als die grausigen Details geschildert werden. Die Zuschauer möchte er nicht sehen. Keinen Blick auch auf die andere Seite der Bank. Dort sitzt der Bruder seiner Frau. Er tritt als Nebenkläger auf.

Plastiktüte auf dem Kopf

Eine Plastiktüte von Lidl hat Alfred T. seiner Frau über den Kopf gezogen. Sie mit einer Plane abgedeckt. Richter und Staatsanwältin würden gerne herausfinden, ob er weiter auf seine Frau eingeschlagen hat, als sie die Tüte bereits über den Kopf hatte. Ob sie vielleicht noch lebte, als er ihr die Tüte über den Kopf zog?

Doch auf die Frage kann der Gerichtsmediziner keine eindeutige Antwort geben. Erstickt sei Gisela L. nicht, so Huckenbeck. Sie sei aufgrund des hohen Drucks im Gehirn gestorben, so der Experte. So genau kann er sich an den Fall aber nicht erinnern, wie Huckenbeck freimütig einräumt. Auch als ihm Bilder der Toten gezeigt werden. "Dafür kommt so was viel zu oft vor", so der Rechtsmediziner.

Etwas häufiger als gewöhnlich war der Obergerichtsvollzieher aus Mettmann im gemeinsamen Haus des Ehepaares zu Gast. "Gegen Gisela L. lag ein Haftbefehl vor, sie sollte die eidesstattliche Versicherung ableisten", sagt der Obergerichtsvollzieher im Zeugenstand. Es ging zunächst um eine Forderung von 5000 Euro. Doch dahinter könnte eine wesentlich höhere Forderung stehen. Die Banken versuchen zunächst mit kleineren Beträgen zu schauen, was noch zu holen ist.

Haus nicht aufgeräumt

Die eidesstattliche Versicherung wurde früher Offenbarungseid genannt. Wer sie ableistet, verliert jede Kreditwürdigkeit, selbst einen Dispo gibt es nicht mehr. Trotz mehrerer Termine mit dem Gerichtsvollzieher – bis zu ihrem Tod leistete Gisela L. den Offenbarungseid nicht ab. "Ich hatte den Eindruck, sie wollte mich hinhalten", sagt der Gerichtsvollzieher. Vom Haus habe er den Eindruck gehabt, dort wohne niemand mehr, so unaufgeräumt sei es gewesen. Der Prozess wird Mittwoch fortgesetzt.

(RP/rl)
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