Mettmann Stadt untersagt Sportgeschäft an Flurstraße

Mettmann · Ein Velberter will in ein Ladenlokal neben Aldi ziehen. Die Stadt verbietet das mit Hinweis auf den Einzelhandelserlass.

 An dem Geschäftszentrum an der Flurstraße sollte ein Sportgeschäft eröffnet werden. Die Stadt lässt dies nicht zu, um den Handel in der City zu schützen.

An dem Geschäftszentrum an der Flurstraße sollte ein Sportgeschäft eröffnet werden. Die Stadt lässt dies nicht zu, um den Handel in der City zu schützen.

Foto: dj-

Frank Lungwitz (42), Inhaber und Geschäftsführer von Sportdirekt, möchte gerne ein Geschäft an der Flurstraße in Mettmann eröffnen. Doch die Wirtschaftsförderung der Stadt hat etwas gegen das Vorhaben und verweist auf den Einzelhandelserlass und die Mettmanner Sortimentsliste. Dieser Erlass schließt ein Sportartikelgeschäft an der Peripherie aus. Lungwitz betreibt bereits zwei Geschäfte in Velbert und Wülfrath.

Da er seit drei Jahren Mannschaften von Mettmann-Sport ausrüstet und als Sponsor fungiert, fasste er den Plan, sich in Mettmann zu etablieren. An der Flurstraße besitzt Aldi ein leerstehendes Ladenlokal von 400 Quadratmetern. "Das wäre für uns ideal", sagt Lungwitz. Es existieren genügend Parkplätze vor der Tür, das Geschäft sei gut erreichbar.

Der Velberter führt keine klassischen Vollsortimentsgeschäfte, sondern arbeitet eng mit Vereinen zusammen. Allerdings bietet er — so wie in Wülfrath — auch Sport- und Freizeitartikel für den "Normalkunden" an.

Nachdem Sport-Korthaus in Mettmann seine Türen geschlossen hat, existiert kein Sportfachgeschäft mehr in der Kreisstadt. Lungwitz könnte diese Lücke schließen. Doch eben nicht an der Flurstraße. Phoenix development, der Inhaber der Kö-Galerie, hatte Lungwitz das Angebot unterbreitet, in die Kö-Galerie zu ziehen. "Das ist für mich nicht sehr interessant. Die Mieten sind zu hoch und außerdem ist das Parken nicht so einfach und auch nicht kostenfrei, wie an der Flurstraße."

Auch der Mettmanner Bauverein (MBV), der das Kö-Karree gebaut hat, ist auf der Suche nach einem Sportgeschäft, das dort einziehen soll. Mit Lungwitz habe man noch keinen Kontakt aufgenommen, sagte Christoph Erven, Vorstandsmitglied im MBV.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde im Jahr 2007 von Junker und Kruse im Auftrag der Stadt erstellt und 2009 fortgeschrieben. Vieles, was auf den mehr als 150 Seiten steht, ist mittlerweile Makulatur und in weiten Teilen überholt. Das Konzept wird immer dann aus der Schublade geholt, wenn es gilt, Händlern und Unternehmen zu erklären, warum sie sich nicht ansiedeln dürfen.

Im Zusammenhang mit dem Konzept wird auch von einem Gefälligkeitsgutachten gesprochen. Beispiel: Die Stadt verfügte über ein Grundstück an der Blumenstraße. Während es an der Flurstraße eine kontroverse Diskussion darüber gab, ob der Rewe-Markt sich dort überhaupt ansiedeln durfte, sprachen sich die Gutachter eindeutig für einen SB-Markt (Netto) an der Blumenstraße aus. Begründung: Anders als an der Flurstraße werde er als Nahversorger von Fußgängern angesteuert. Dass die Stadt ihr Grundstück an der Blumenstraße mit einem satten Erlös vermarkten konnte, wird nicht erwähnt.

Übrigens: An der Flurstraße sind nach dem Einzelhandelskonzept lediglich Geschäfte mit Tapeten/Bodenbeläge und Autoteile/Zubehör zugelassen. Außerdem können sich Läden mit Bau- und Gartensortimenten (ohne Schnittblumen) und ein Fahrradgeschäft ansiedeln.

(RP)
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