Himmelgeist SPD-Anfrage zu Jagd-Ausübung

Himmelgeist · In der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung 9 (16 Uhr, Benrather Rathaus) beschäftigt sich eine Anfrage der SPD an die Verwaltung mit der Jagd-Ausübung in den Stadtteilen Itter und Himmelgeist. Seit Monaten beschwerten sich Anwohner der Wohngebiete über massive Ruhestörungen und erhebliche Belästigungen durch die Jagdausübung im Himmelgeister Rheinbogen, schreibt der Stellvertretende Bezirksbürgermeister Udo Skalnik: Insbesondere werde seitens der Bewohner kritisiert, dass es nach dem Landesjagdgesetz NRW unter anderem erlaubt sei, bis 90 Minuten nach Sonnenuntergang sowie in den frühen Morgenstunden die Jagd unmittelbar im Bereich der Wohngebiete auszuüben.

Drei Fragen möchte die SPD-Fraktion in der BV 9 von der Verwaltung beantwortet haben:

1. Welche Handhabe hat die Verwaltung, Wohngebiete, die direkt an landwirtschaftlichen und jagdlich genutzte Flächen angrenzen, vor Belästigungen durch die Jagdausübung zu schützen?

2. Gibt es seitens der Fachverwaltung Überlegungen, wie Ruhestörungen durch die spätabendliche und frühmorgendliche Jagd im Himmelgeister Rheinbogen zukünftig zu unterbinden sind?

3. Sieht die Fachverwaltung die Notwendigkeit und Möglichkeit, für die Jagdausübung im Himmelgeister Rheinbogen einen Mindestabstand von 800 Metern zur angrenzenden Wohnbebauung einzuführen?

Die genervten Anwohner hätten am liebsten, dass das entsprechende Jagdgesetz geändert wird. Anfang des Jahres hatten sich RP-Leser über nächtliche Jagden am Rande des Wohngebietes beschwert. Unter anderem war damals auf Krähen geschossen worden.

(rö)
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