Amtsgericht Radlerin verletzt: Geldstrafe für Autofahrer

Düsseldorf · Mit einer milden Strafe hat das Amtsgericht gestern einen 59-jährigen Kaufmann belegt, der mit seinem Auto vor anderthalb Jahren eine 32-jährige Radfahrerin schwer verletzt hatte.

Vor einem Überweg an der Fischerstraße hatte der Angeklagte damals extra stark beschleunigt, um eine dortige Ampel noch bei Grün zu passieren. Das gelang aber nicht, der Wagen riss die Radlerin an dem Übergang um, schleuderte die Frau meterweit durch die Luft.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung setzte das Amtsgericht jetzt per Strafbefehl eine Geldstrafe von 2500 Euro fest und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat. Der Kaufmann, der aus Hamburg stammt, war zum Gerichtstermin nicht erschienen. Die Radfahrerin hatte bei dem damaligen Aufprall wegen des hohen Tempos des Autofahrers neben inneren Verletzungen auch etliche, teils komplizierte Knochenbrüche erlitten. Sie trug Frakturen an Ober- und Unterschenkel davon, zwei Rippenbrüche und einen mehrfachen Beckenbruch. Die Frau war nach der Kollision zunächst bewusstlos liegen geblieben, zeitweise bestand sogar Lebensgefahr.

Noch am Unfallort hatte der Kaufmann versichert, sein Wagen sei eigentlich so schnell, dass er durch die Beschleunigung die Ampel noch bei Gelb hätte passieren können. Er sah damals zudem eine Mitschuld bei der Radlerin, die auch keinen Helm getragen habe. Das Gericht ging darauf jetzt aber nicht ein.

Da der Kaufmann beim anberaumten Gerichtstermin lediglich durch seinen Anwalt vertreten war, setzte die Richterin die Geldstrafe und das Fahrverbot gegen den bisher unbescholtenen Autofahrer fest. Dagegen kann der 59-Jährige jetzt allerdings noch einmal Einspruch einlegen.

(RP)
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