Mitarbeiter des Ordnungsdienstes in Düsseldorf beschimpft und bedrängt Urteil: Saftige Geldstrafe für Hoteldirektor

(wuk) Aufsässig, dann ausfallend und zuletzt sogar noch gewalttätig gegenüber Mitarbeitern des Ordnungsamts zu werden, kostet einen Karnevals-Anhänger (54) fast 10.000 Euro. So urteilte das Amtsgericht.

An Weiberfastnacht hatte er sich in der Altstadt ungefragt in einen Disput des Ordnungs- und Service-Dienstes (OSD) mit anderen Jecken eingemischt. Als er einen Verweis erhielt und die Szene verlassen sollte, soll er sich geweigert haben, soll beleidigend geworden sein. Mit einer üblen Schimpfkanonade habe er laut Urteil die Angestellten des Ordnungsamts belegt, sei kurz danach handgreiflich geworden. Einer OSD-Mitarbeiterin habe er den Ringfinger umgedreht, die Frau leicht verletzt. Dafür in einem Strafbefehl zu 21.600 Euro Strafe verurteilt, erhob der Randalierer Protest – und erreichte damit, dass seine Strafe um mehr als die Hälfte reduziert wurde. Statt 135 Tagessätzen zu je 160 Euro hielt der Richter jetzt 90 Tagessätze zu je 105 Euro für ausreichend. Damit muss der Angeklagte immer noch 9.450 Euro wegen Widerstands, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zahlen. Das liegt an seinem Netto-Einkommen. Formell verhängte der Richter drei Monatsgehälter als Strafe. Da der 54-Jährige als Hoteldirektor mehr als 3000 Euro verdient, ergibt sich der fast fünfstellige Betrag.

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