Düsseldorf Opfer von K.o.-Tropfen unter Verdacht

Düsseldorf · Eine 36-jährige Frau wurde gleich doppelt geschädigt durch einen Unbekannten, der ihr vermutlich K.O.-Tropfen in ein Getränk kippte. Als Besucherin eines Konzerts in Oberbilk litt Susanne W. (Name geändert) im Mai 2011 plötzlich unter Übelkeit, Schwindel und Orientierungslosigkeit. Doch kaum aus einer Klinik heimgekehrt, geriet sie wegen angeblichen Vortäuschens einer Straftat ins Visier der Staatsanwaltschaft. Erst Montag kündigte die Behörde an, das Strafverfahren gegen sie einzustellen.

K.o.-Tropfen - Was sie bewirken, wie man sich schützt!
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Foto: centertv

Die Artdirektorin einer Werbeagentur beteuert, an jenem Abend vor einem Popkonzert nur zwei Glas Wein getrunken zu haben. Das bestätigte ihr Freund und ergänzte: Noch vor Konzertbeginn sei die 36-Jährige plötzlich ausgerastet, bösartig und ausfallend geworden. Nach einem Streit fuhr er nach Hause, ließ sie in Oberbilk zurück. Die Frau irrte dort stundenlang orientierungslos umher, fühlte sich schläfrig und übel. Passanten alarmierten einen Krankenwagen, ließen die Frau in eine Klinik bringen. Dort traf sie auf Polizisten, die gerade den ähnlichen Fall einer anderen Konzertbesucherin aus Oberbilk bearbeiteten und auf K.O.-Tropfen als Ursache tippten.

Auch Susanne W. wurde gefragt, ob sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten wolle, was sie auch tat. Doch als sie nach einer Woche gesundheitlich wieder auf den Beinen war, kam der nächste Schock: Da ihre Blutprobe angeblich rund zwei Promille ergeben und keine Spur von K.O.-Tropfen enthalten habe, nahm ein Staatsanwalt Ermittlungen auf.

Susanne W. wurde verdächtigt, sie habe alles nur erfunden, zu Unrecht Anzeige erstattet, eine Straftat vorgetäuscht. Dafür droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Erst ihre Anwältin Tania Kretzschmar-Handte offenbarte den Ermittlern die damaligen Umstände. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte gestern, man habe vom anderen Verdachtsfall nach jenem Konzert erst jetzt erfahren.

Das Verfahren gegen Susanne W. werde daher eingestellt. Zumal sie bei der Unterschrift der Anzeige ja noch benommen und in der Klinik gewesen war. Die Frau reagierte erleichtert. Die Kosten für ihre Anwältin (rund 600 Euro) muss sie jetzt trotzdem tragen.

(RP/top)
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