Neun Monate auf Bewährung Lagerist bietet Uecker-Bilder illegal an

Düsseldorf · 14 Aquarelle von Kunst-Professor Günther Uecker (82) zum Marktwert von 150.000 Euro soll ein Lagerist (42) einer Kunstspedition heimlich zum Kauf angeboten haben. Diese Anklage gegen den Sohn des Speditionsinhabers hielt das Amtsgericht am Donnerstag für erwiesen und hat den Firmen-Sprössling zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

 Mit Nagel-Kunst wurde Günther Uecker weltberühmt.

Mit Nagel-Kunst wurde Günther Uecker weltberühmt.

Foto: AP, AP

Der Angeklagte sagte zu alledem kein Wort. Dem Richter genügte aber die Aussage eines Kronzeugen.

Mit Nagel-Kunst wurde Uecker weltberühmt. Und auch mit Aquarellfarben geht der 82-Jährige meisterlich um. Etliche Bilderserien hat er von Reisen rund um die Welt mitgebracht, doch seinen Zyklus "Wolken", einst entstanden in Westafrika, vermisst der Meister seit drei Jahren schmerzlich. 14 Aquarelle von Wolkenformationen hatte er samt Rahmen bei einer auf Kunst spezialisierten Spedition eingelagert. Seit 2008 ist dieser Zyklus spurlos verschwunden — und das Vertrauen von Uecker in die langjährige Beziehung zu jener Firma schwer erschüttert: "Ich bin ganz krank von dieser Situation, dass dieses Vertrauen zerbrochen ist", so der Künstler im Zeugenstand.

Denn der angeklagte Sohn des Firmeninhabers soll diese Wolken-Aquarelle ein Jahr lang versteckt, die Werke dann einem Galeristen (59) angeboten haben. Doch der Kunsthändler lehnte ab: "Ohne Herkunft, ohne bestätigte Rechnung hat der Angeklagte mir Originale angeboten. Es sollte schnell und diskret ablaufen", so der Zeuge gestern. Was ihn aber zudem störte: "Das Gespräch wollte er nicht in der Galerie führen, sondern ich sollte nach draußen an sein Auto kommen." Erlesene Kunst unter solchen Umständen zu kaufen, "dafür war ich nicht der richtige Ansprechpartner", so der 59-Jährige im Zeugenstand. Damit war der Prozess für den Richter entschieden.

Der Verteidiger wollte noch Angestellte der Spedition zum Umgang mit eingelagerter Kunst befragen. Auch sei ungeklärt, ob einst verschwundene Werke später wieder im Uecker-Atelier aufgetaucht seien. Der Richter winkte aber ab. Er vertraute der Aussage des Galeristen über den Verkaufsversuch des Angeklagten. Zumal der Angeklagte 2010 wegen "sowas Ähnlichem" (so der Richter) zu vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Nach RP-Informationen soll der 42-Jährige damals ein Uecker-Nagel-Kunstwerk aus dem Speditionslager angeboten haben. Wegen Unterschlagung oder Hehlerei der Wolkenbilder kamen gestern noch mal neun Monate Bewährungsstrafe dazu.

(RP)
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