Düsseldorf Antanz-Masche: Zwei Trickdiebe verurteilt

Düsseldorf · Sie täuschten gute Laune vor, tänzelten um arglose Altstadtgäste herum und fingerten dabei nach deren Wertsachen: Zwei junge Taschendiebe waren im Oktober 2013 mit dem so genannten Antanz-Trick erfolgreich.

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Foto: RP, Thomas Bußkamp

Am Mittwoch sprach das Amtsgericht in Düsseldorf die beiden wegen mehrfachen Diebstahls schuldig, räumte aber Bewährungs-Chancen ein.

Nach rund drei Monaten U-Haft waren die Männer vor Gericht geständig. Beide sind Asylbewerber aus dem nördlichen Afrika, waren allein nach Deutschland eingereist — und trieben sie sich nachts dann in der Altstadt herum. In einer Oktobernacht haben sie mit der "Antanz-Masche" mindestens drei Passanten um Handys oder Geldbörsen gebracht.

Einer tanzt, einer lenkt das Opfer ab

Der 19-Jährige übernahm die Tänzerrolle, sein 18-jähriger Kumpan lenkte die Opfer durch Schulterklopfen oder Umarmungen ab — und der 19-Jährige zog den Opfern dann deren Wertsachen aus Jacken oder Jeans. Nur zwei Polizisten, die an der Bolkerstraße und am Taxistand Burgplatz die Augen offen hielten, kamen die Angeklagten verdächtig vor. Kurz vor vier Uhr nachts schnappten die Beamten zu, brachten die Trickdiebe zur Wache. Am Mittwoch wurden dem 19-Jährigen insgesamt drei Anklageschriften vorgehalten. Darin wurden ihm noch weitere Trickdiebstähle an Altstadtgästen vorgeworfen. Alles hat er kleinlaut bestätigt.

Sein Kumpan räumte seine Mitwirkung in jener Oktobernacht ebenfalls ein. Er sei erst kurz vorher hier eingereist, wolle sein "Leben jetzt aber anders gestalten", versprach er. "Ich werde es auch nicht nochmal tun", gelobte prompt sein Nachbar auf der Anklagebank. Das Jugendgericht kam bei beiden zum Schuldspruch, ob sie aber eine Strafe erhalten oder sogar absitzen müssen, liegt an ihnen. Sie müssen sich in den nächsten Monaten nämlich bewähren.

Der bereits vorbestrafte 19-Jährige wird nach sechs Monaten erfahren, welche Strafe gegen ihn fällig wird. Und sein bisher unbescholtener Komplize darf ein Jahr lang beweisen, dass er ohne Straftaten auskommt. Gelingt ihm das nicht, darf er auf eine weitere Bewährungs-Chance wohl nicht mehr hoffen.

(wuk)
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