Kinderhilfezentrum in Düsseldorf Anklage nach Missbrauch einer Zwölfjährigen

Düsseldorf · Nach den sexuellen Übergriffen von zwei Jugendlichen auf ein zwölfjähriges Mädchen in einem Kinderhilfezentrum liegt jetzt eine erste Anklage vor. Nun muss noch das Alter des Tatverdächtigen, eines alleinreisenden Flüchtlings, ermittelt werden.

Sechs Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe soll sich einer der Verdächtigen nach Informationen unserer Redaktion demnächst vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Ihm werden zwei sexuelle Übergriffe gegen das Mädchen vorgeworfen, die noch als Kind gilt. Von Gewaltanwendung, also einer Vergewaltigung der Zwölfjährigen, geht die Anklage allerdings nicht aus. Gegen den zweiten Tatverdächtigen (16), dem vergleichbare Straftaten gegen das Mädchen angelastet werden, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Ende Januar hatte sich die Zwölfjährige ihren Erziehern in dem Kimnerhilfezentrum an der Eulerstraße anvertraut.

Beide Tatverdächtige, die als allein reisende und minderjährige Flüchtlinge eigentlich nur vorübergehend in jener Einrichtung untergebracht worden waren, sitzen seitdem in U-Haft. Über das wahre Alter des jetzt angeklagten Verdächtigen gab es viele Spekulationen. Er hatte sich angeblich als 16-jähriger Iraner bezeichnet. Andere Quellen gingen allerdings davon aus, dass er bereits 22 Jahre alt ist, also in der Einrichtung nicht mal vorübergehend hätte untergebracht werden dürfen. Ein Zahnmediziner vertrat die Ansicht, der Verdächtige sei 21 Jahre oder älter. Ein Gutachten der Rechtsmedizin kommt dagegen zu dem Ergebnis, der U-Häftling sei vermutlich 19 Jahre alt, denkbar sei aber auch, dass er erst 18 Jahre oder sogar noch jünger ist.

Für die Anklage spielt das zunächst eine untergeordnete Rolle, zumal das gerade erst zwölf Jahre alt gewordene Mädchen juristisch noch als Kind gilt. Jeder Intimkontakt zu einer Minderjährigen wird daher als sexueller Missbrauch gewertet. Laut Anklage soll sich der Tatverdächtige im Januar zwei Mal mit der Zwölfjährigen, deren Alter ihm bewusst gewesen sei, in einem Gebüsch auf dem Gelände des Kinderhilfezentrums getroffen und dort Sex mit ihr gehabt haben.

Ob der Verdächtige als Heranwachsender galt oder als Jugendlicher mit Verantwortungsreife, lässt die Anklage jetzt offen. Darüber könnte womöglich erst ein anthropologisches Gutachten weitere, zuverlässige Angaben liefern. Unklar ist aktuell aber noch, ob das Jugendschöffengericht die jetzt erhobene Anklage zulässt — und wann es danach zu einem Prozess kommen könnte.

(wuk)
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