Erkelenz Haftstrafe für Kinderschänder

Erkelenz · Ein Vater von acht Kindern muss wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in neun Fällen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Richter berücksichtigten, dass er den Kindern den Auftritt vor Gericht erspart hatte.

 Im Mönchengladbacher Landgericht gab der 53 Jahre alte Angeklagte gestern die Anklagevorwürfe zu. Der Mann vergriff sich an den Kindern, als sie seine Töchter in Erkelenz besuchten.

Im Mönchengladbacher Landgericht gab der 53 Jahre alte Angeklagte gestern die Anklagevorwürfe zu. Der Mann vergriff sich an den Kindern, als sie seine Töchter in Erkelenz besuchten.

Foto: Detlef Ilgner

Bereits zu Prozessbeginn vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts versicherte der Mönchengladbacher (53): "Ich will reden." Der Vater von acht Kindern soll zwischen 2007 und 2010 fünf Freundinnen seiner Töchter sexuell missbraucht haben. Das warf die Staatsanwältin gestern dem Arbeitslosen vor. Zunächst schilderte der unauffällig wirkende Mann seinen Lebenslauf. Jahrelang hat er in mehreren Firmen gearbeitet, bis er seinen Arbeitsplatz verlor.

Damals sei er zum Alkoholiker geworden und habe drei Flaschen Wodka täglich getrunken. Ende vergangenen Jahres habe er sich freiwillig einer Alkoholtherapie unterzogen. "Jetzt bin ich trocken", beteuerte der Angeklagte, der früher mit seiner Familie in Erkelenz lebte. Die Mutter seiner acht Kinder hat inzwischen die Scheidung eingereicht.

Vorwürfe zugegeben

Die Anklagevorwürfe gab der 53-Jährige ohne weiteres zu. Die Mädchen waren zur Tatzeit zwischen sechs und elf Jahre alt. Der Mann vergriff sich an den Kindern, als sie seine Töchter in Erkelenz besuchten. Pädophile Neigungen gestand er ein. Alles habe damit angefangen, als er sich für pornographische Dateien im Internet interessierte. So soll er einer Zehnjährigen im Wohnzimmer einen Pornofilm gezeigt und sich dabei an ihr vergriffen haben.

Einen Vorwurf der Anklage bestritt der Gladbacher hartnäckig. Da soll der achtfache Vater Gewalt angewendet haben, als er sein Opfer im Intimbereich berührte. "Nein, so etwas habe ich nie getan", sagte der Angeklagte. Auch an seinen eigenen Kindern habe er sich nie vergriffen. Meistens habe er die Mädchen im Intimbereich berührt und die Gelegenheiten ausgenutzt, wenn die Kinder bei seinen Töchtern übernachteten.

Im Schwurgerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts wurde gestern auch bekannt, dass der Angeklagte in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist. Die ersten Strafen hatte er sich wegen Verbreitens und Besitzes von Pornos eingehandelt. Eine Therapie wegen seiner pädophilen Neigungen habe er bereits absolviert. "Aber das hat nichts gebracht. Ich habe die Therapie nur gemacht, weil es sich um eine Bewährungsauflage des Gerichts handelte", erklärte der 53-Jährige verlegen.

Im Oktober 2006 war der Kinderschänder noch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diesmal verhängte die Erste Jugendkammer wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in neun Fällen eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Dabei berücksichtigten die Richter, dass er den Kindern den Auftritt vor Gericht erspart hatte.

(RP/rl)
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