Reiserücktrittversicherung Schutz über Kreditkarte reicht oft nicht aus

Düsseldorf/Berlin (RPO). Eine Reiserücktrittsversicherung sollte man direkt nach der Buchung abschließen, empfehlen Verbraucherschützer. Das gilt vor allem für teure Reisen. Der von Kreditkarteanbietern versprochene Versicherungsschutz sei nämlich oft nicht ausreichend.

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Foto: AP

"Häufig greift der Versicherungsschutz nur, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde", sagte Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wer seine Reise also zum Beispiel bar zahlt, erhält im Versicherungsfall oft die Stornokosten nicht zurück.

Die Leistungen des Versicherers sollten nicht von den Zahlungsbedingungen der Reise abhängen, rät Weidenbach daher. Entscheidend sei außerdem, dass der Reiseabbruch mitversichert ist. Eine Police des Kreditkartenanbieters sollte also auch die Kosten für ein Taxi tragen, das Versicherte bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise zurück zum Flughafen bringt.

Solche Fahrten zahlen allerdings die wenigsten Reisenden mit ihrer Kreditkarte: "In einem solchen Fall wird dann oft nicht gezahlt." Für Verbraucher zählen sowohl die versicherten Gründe als auch die Schadenssumme. "Ich würde direkt beim Kreditinstitut nachfragen, ob diese Leistungen abgedeckt sind."

Leistungen vergleichen

Verbraucher kommen nach Einschätzung der Verbraucherschützer daher nicht um einen ausführlichen Vergleich herum. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rücktritts- und Abbruchversicherungen umfassen mal mehr, mal weniger versicherte Gründe.

Wichtig sei, die Angebote herkömmlicher Policen mit denen des Kreditkartenanbieters zu vergleichen und die Punkte herauszuschreiben, die für die eigene Reise wichtig sind. Die Bedingungen könnten bei jeder Kreditkarte anders sein, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. "Reisende sollten sich immer genau die Bedingungen durchlesen."

Die Versicherer legen in ihren Verträgen jeweils unterschiedliche Rücktrittsgründe und damit Leistungsvoraussetzungen fest. Zum Grundkatalog zählen unter anderem der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, Tod, Unfall, einem folgenreichen Einbruch, Schwangerschaft, Jobverlust oder Arbeitsplatzwechsel, zählt die Stiftung Warentest in Berlin auf. Sie hatte Reiserücktrittsversicherungen jüngst in ihrer Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 11/2008) auf den Prüfstand gestellt.

Eine separate Police bietet in der Regel mehr Schutz als die Inklusiv-Lösung bei der Kreditkarte. Im Zweifelsfall sollten Reisende daher eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, empfiehlt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz in Mainz. Auch hier gelte aber: Urlauber müssen vor dem Abschluss der Police einen genauen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters werfen.

(dpa)
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