Urteil Meer nicht blau genug: Geld zurück

Köln (RPO). Auf den Fotos im Reisekatalog war das Meerwasser klar und blau, in Wirklichkeit aber braun und trübe. Wer als Pauschalurlauber solche Erfahrungen macht, kann Geld von seinem Veranstalter zurückfordern, urteilte das Amtsgericht Köln (Az.: 134 C 419/07).

 Wenn der Katalog türkises Meer verspricht und die Realität eher trübe ist, kann der Urlauber Geld zurückfordern.

Wenn der Katalog türkises Meer verspricht und die Realität eher trübe ist, kann der Urlauber Geld zurückfordern.

Foto: tmn

Im konkreten Fall erhielten die Kläger für jeden betroffenen Tag 15 Prozent ihres Reisepreises zurück. Der Veranstalter könne zwar die Qualität des Meerwassers nicht beeinflussen, befand das Gericht. Weil er im Katalog aber Fotos von blauem Wasser gezeigt hatte, sei es als Reisemangel zu bewerten, wenn das Meer nicht nur vorübergehend braun und trübe ist. Das berichtet die Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Bei der Festlegung der Erstattungsquote von 15 Prozent spiele allerdings auch eine Rolle, dass in der Hotelanlage in der Dominikanischen Republik täglich Insektenschutzmittel in großen Mengen versprüht wurden, so "dass Wolken stechenden Geruchs durch die Anlage zogen". Auch dies sei ein Reisemangel gewesen, so das Gericht.

(tmn)
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